Es war ein feierlicher Moment. Der Thurgauer Parlamentspräsident René Walther gratulierte den 140 neuen Schweizerinnen und Schweizern zur Staatsbürgerschaft.
Was er zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Auf der Einbürgerungsliste befand sich ein Toter. Der 77-jährige Deutsche aus Aadorf war Anfang des Jahres gestorben. Eine Information, die beim Kanton offenbar unterging.
So jedenfalls erklärt es sich der Gemeindepräsident von Aadorf, Matthias Küng. Denn der Todesfall sei dem Kanton ordnungsgemäss gemeldet worden.
«Das ist keine Schlagzeile, die man lesen will», sagt Küng und hinterfragt den Thurgauer Einbürgerungsprozess. «Man kann sich schon fragen, ob es richtig und zeitgemäss ist, dass bei uns noch das Parlament entscheidet.»
In anderen Kantonen wie St. Gallen, Basel-Stadt oder Zürich liegt die Kompetenz beim Regierungsrat oder bei der Verwaltung. Anders in Appenzell Innerrhoden. Auch dort hat das Parlament das letzte Wort. Die Innerrhoder Regierung möchte dies langfristig ändern. Das hat sie kürzlich angekündigt. Neu soll eine Einbürgerungskommission darüber entscheiden, wer das Schweizer Bürgerrecht erhält.
Mangelhafter Datenaustausch
Der Fall des Verstorbenen auf der Einbürgerungsliste beschäftigt auch den Thurgauer Parlamentspräsidenten René Walther. «Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände», bilanziert er. Auch Walther denkt, dass die Information beim Kanton untergegangen ist, und hat dafür eine Erklärung.
Im Thurgau seien Kanton und Gemeinden digital nicht besonders gut vernetzt. Aus Datenschutzgründen, wie René Walther ausführt. Als Stadtpräsident von Arbon ist ihm die Thematik hinlänglich bekannt. «Wir haben zwei verschiedene Töpfe. Das Migrations- und das Zivilstandsamt. Die haben zwar ähnliche Daten, aber nicht die genau gleichen. Und diese Daten dürfen sie untereinander nicht austauschen.»
Kanton wehrt sich gegen Kritik
Der Kanton hält in einer schriftlichen Stellungnahme dagegen. Die Information sei nicht untergegangen, es hätte bei der Abstimmung aber nicht mehr rechtzeitig reagiert werden können. Es seien verschiedene Ebenen und Stellen der Verwaltung involviert. Dies brauche eine längere Vorlaufzeit, «während welcher nicht mehr auf jede Veränderung, ob bekannt oder nicht, reagiert werden kann». Der Aufwand, dies dennoch zu tun, wäre laut Kanton enorm hoch.
Im Thurgau werden jährlich rund 500 Menschen eingebürgert. Fälle wie jener mit dem Verstorbenen lassen sich gemäss Kanton nicht gänzlich vermeiden. Es sei nicht der erste Fall dieser Art. Rechtlich gesehen ist der Verstorbene übrigens nicht Schweizer Bürger geworden. Das Gesuch um Einbürgerung endet mit dem Tod einer Person.