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Finanzkontrolle sieht Lücken Kritik am Umgang mit Nebenjobs von Bundesangestellten

  • Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, wie die Bundesverwaltung mit Nebenbeschäftigungen ihrer Mitarbeitenden umgeht.
  • Die Prüfung zeigt: Die Verwaltung nimmt das Thema ernst – doch sieht die EFK Lücken bei Meldungen und Kontrolle. Zudem gehen nicht alle Ämter mit Nebentätigkeiten gleich um.
  • Die EFK empfiehlt ein zentrales elektronisches Meldesystem. Damit sollen Nebentätigkeiten erfasst und bearbeitet werden.

Bundesangestellte müssen laut dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) dem Arbeitgeber öffentliche Ämter und bezahlte Tätigkeiten melden. Gleiches gilt für Tätigkeiten mit einem Risiko eines Interessenkonflikts oder bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

Die Verwaltung habe zwar wirksame Regelungen für den Umgang mit Nebenbeschäftigungen, schreibt die EFK, und sie nehme das Thema ernst. Dennoch gebe es von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit Unterschiede, Lücken bei Meldungen und Abläufen sowie Mängel bei Transparenz und der Gleichbehandlung.

Zentrales Meldesystem empfohlen

Gemeldet werde mit physischen Formularen. «Das ist administrativ aufwändig und risikobehaftet, da Meldungen verloren gehen können», schreibt die EFK. Sie empfiehlt dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) deshalb ein zentrales elektronisches System. Damit sollen Nebentätigkeiten erfasst und bearbeitet werden.

Personen bei Besprechung in Büro mit Laptops.
Legende: 2000 bewilligte Nebenbeschäftigungen sind bei der Bundesverwaltung eingetragen. Dabei geht es etwa um Verwaltungsratsmandate, Lehrtätigkeiten oder Einsätze bei Vereinen, welche Angestellte der Bundesverwaltung innehaben. (Symbolbild) Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Nicht gemeldete Nebenbeschäftigungen bergen laut EFK ein Risiko für Interessenkonflikte. Denn die Meldepflicht werde unterschiedlich interpretiert, und es gingen auch Meldungen vergessen. Problematisch sind laut EFK stille Teilhaberschaften von Bundesangestellten. Sie empfiehlt darum eine Meldepflicht für alle Handelsregister-Einträge von Bundesangestellten.

Die Arbeit beim Bund und Nebentätigkeiten dürfen zusammen höchstens 110 Prozent eines Vollpensums betragen. Das wären bei einer Vollzeitstelle vier Stunden pro Woche oder 20 Tage pro Jahr. Laut EFK ist nicht klar, ob diese Grenze immer überprüft wurde.

Ungenaue Berichte ans Parlament

Unter bestimmten Bedingungen müssen Bundesangestellte Einnahmen aus Nebenjobs abgeben. Das EPA ist einverstanden, die Richtlinie zur Vorgabe zu ergänzen und Klarheit zu schaffen. Es werde aber kaum möglich sein, festzustellen, ob eine Tätigkeit vollständig in der Arbeitszeit erbracht worden sei oder nicht.

Mängel sieht die EFK bei der Berichterstattung zu Nebentätigkeiten von Angestellten der obersten neun Lohnklassen an die Finanzdelegation von National- und Ständerat. Diese Berichte enthielten teilweise ungenaue oder falsche Angaben.

Ein Beispiel: Ein Verwaltungsratsmandat wurde mit einem Aufwand von drei Tagen gemeldet. Im Geschäftsbericht der Firma standen aber acht Tage. Die EFK fordert deshalb klare Regeln: Was ist eine Nebenbeschäftigung, was eine Entsendung, und was gehört zur Arbeit beim Bund?

«In Händen der Verwaltungseinheiten»

Nur in Einzelfällen seien Probleme aufgetreten, schreibt das EPA in seiner Stellungnahme. Verbesserungen seien zwar möglich, doch der Aufwand dafür müsse vertretbar sein. Der Umgang mit den Regelungen zu Nebenbeschäftigungen liege zudem in den Händen der einzelnen Verwaltungseinheiten.

Verschiedene Verwaltungseinheiten geprüft

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Als die EFK 2025 ihre Untersuchung durchführte, waren im Informationssystem für das Personaldatenmanagement rund 2000 bewilligte Nebenbeschäftigungen registriert. Geprüft wurden rund ein Dutzend Verwaltungseinheiten in vier Departementen sowie die Bundeskanzlei.

Die Bundeskanzlei schreibt ebenfalls: Ein elektronisches System für Meldungen wäre sinnvoll. Ebenso nützlich seien klare und einheitliche Regelungen, damit klar ist, was als Nebenbeschäftigung gilt und was zur Arbeit beim Bund gehört.

SRF 4 News, 23.3.2026, 23 Uhr ; 

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