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Finanzordnung Mehrwertsteuer soll unbefristet gelten

Der Bund soll die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer unbefristet erheben können. Der Bundesrat schlägt vor, die heute geltende Befristung aufzuheben.

Die Befristung ist in der Bundesverfassung verankert: Ohne Verfassungsänderung kann der Bund die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer (DBST) ab 2021 nicht mehr erheben. Das will der Bundesrat verhindern. Er hat die Vernehmlassung zur Finanzordnung 2012 eröffnet.

Bundessteuer als Korrektiv

Doch warum will der Bundesrat die heute geltende Befristung aufheben? Dazu heisst es im Vernehmlassungsbericht: Es handle sich um die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Aufgrund der grossen Bedeutung der beiden Steuern für den Bundeshaushalt scheine ihm die Befristung nicht mehr plausibel.

Im Bericht zur Vernehmlassung hebt der Bundesrat die Bedeutung der Steuern hervor. Wegen der ausgeprägten Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden sei in der Schweiz ein Steuerwettbewerb um mobile Steuerzahler möglich. Innerhalb des föderalen Systems nehme die DBST aber die Funktion eines wichtigen Korrektivs ein.

Volk entscheidet

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Damit die Befristung aufgehoben werden kann, müssen Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung gestrichen werden. Streichen will der Bundesrat ausserdem eine Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer. Stimmt das Parlament zu, entscheidet das Stimmvolk. Frühere Versuche, dies zu ändern blieben ohne Erfolg.

Tiefe Steuerbelastung im Vergleich

Die direkte Bundessteuer stelle sicher, dass sich auch sehr leistungsfähige Steuerpflichtige angemessen an der Finanzierung des Staates beteiligten. Bei der Mehrwertsteuer weist der Bundesrat auf die Zweckbindungen hin. In der Summe bedeuteten diese, dass ein Wegfall der Steuer kein gangbarer Weg sei.

Ferner betont der Bundesrat, dass in der Schweiz die Steuerbelastung natürlicher und juristischer Personen bei einem Vergleich der OECD-Länder unterdurchschnittlich sei. Die geplanten Änderungen beinhalteten weder eine Steuererhöhung noch eine Umverteilung der Steuerlast. Das Ziel sei eine Weiterführung des Steuersystems, nicht dessen Umbau.

Über 60 Prozent der Einnahmen

Die direkte Bundessteuer macht rund 28 Prozent der ordentlichen Einnahmen des Bundes aus, die Mehrwertsteuer 35 Prozent. Im vergangenen Jahr nahm der Bund aus der Mehrwertsteuer 22,6 Milliarden und aus der direkten Bundessteuer 18 Milliarden Franken ein. Ohne diese Steuereinnahmen könne der Staat seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, hält der Bundesrat fest.

Die Befristung sei kein geeignetes Instrument, den Staat zu begrenzen. Andere Mittel eigneten sich besser. So zählt der Bericht die Schuldenbremse, die in der Bundesverfassung verankerten Steuerhöchstsätze, die abschliessende Aufzählung der Bundessteuer in der Verfassung sowie den Ausgleich der kalten Progression auf.

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