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Flugzeugabsturz Grenchen 2024 Nach tödlichem Absturz: Verein macht Rettungsschirm zur Pflicht

  • Im Februar 2024 stürzte ein Flugzeug für Fallschirmspringer bei Grenchen SO ab; der Pilot kam ums Leben.
  • Einer der elf Fallschirmspringer kollidierte mit dem Höhenleitwerk, welches abgerissen wurde.
  • Nun liegt der Abschlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle vor und liefert Antworten zum Unfall.
  • Der betroffene Flugverein hat aufgrund des Unfalls die eigenen Vorgaben für Piloten geändert.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) kommt zum Schluss, dass sich der Notschirm eines Fallschirmspringers ungewollt geöffnet hatte. «Dabei wurde der Fallschirmspringer schlagartig aus dem Flugzeug gezogen. Er kollidierte in der Folge mit dem Höhenleitwerk, wodurch dieses vollständig vom Flugzeug abgetrennt wurde.»

Das Flugzeug war nicht mehr kontrollierbar. Der Pilot der einmotorigen Maschine stürzte rund 900 Meter vom Flugplatz Grenchen entfernt in ein Feld und starb.

Notruf auf über 3000 Metern Höhe

Das Flugzeug stieg im Auftrag des Fallschirmvereins Skydive Grenchen an jenem Tag auf 3700 Meter Höhe. Die Fallschirmspringer verliessen es in Gruppen. Nachdem neun von elf Personen gesprungen waren, geschah das Unglück. Die letzten beiden Fallschirmspringer machten sich auf zur Flugzeugtüre. Sie waren gemäss SUST-Bericht an diesem Tag schon zweimal gemeinsam abgesprungen.

Bei einem der zwei verbleibenden Fallschirmspringer öffnete sich ungewollt der Notschirm. Es zog den Mann aus dem Flugzeug und er riss das Höhenleitwerk ab. Diese Vorrichtung am Heck des Flugzeug ist nötig, um das Flugzeug zu stabilisieren und zu steuern.

Auf rund 3000 Metern Höhe setzte der Pilot einen Notruf ab. Der Fallschirmspringer konnte leicht verletzt am Boden landen. Das Flugzeug stürzte ab; der Pilot überlebte den Unfall nicht. Die Autopsie zeigte, dass er an Verletzungen, die er sich beim Aufprall zugezogen hatte, gestorben ist.

Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Fallschirmspringer

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Die Bundesanwaltschaft ermittelte nach dem Unfall gegen den Fallschirmspringer, dessen Notschirm sich geöffnet hatte.

Noch seien die Untersuchungen nicht abgeschlossen, heisst es bei der Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Sie ermittelt wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässiger Tötung.

Zwar liege der Schlussbericht der SUST nun auch der Bundesanwaltschaft vor. Aber: «Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) gegen eine Person ist noch am Laufen», schreibt Mediensprecherin Claudia Balzli auf Anfrage von SRF.

Beweismittel, aber nicht mehr

Der Bericht der SUST könne im Rahmen der Strafuntersuchung beigezogen werden und stelle ein sachliches Beweismittel dar.

Weitere Angaben könne man wegen des laufenden Verfahrens nicht machen.

Das Material sei nicht schuld am Unfall, heisst es im SUST-Bericht. «Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf vorbestehende technische Mängel», heisst es mit Bezug auf das involvierte Flugzeug. Auch der Fallschirm war gut gewartet.

Unklar bleibt, warum sich der Notschirm gelöst hatte: «Der genaue Hergang der Notschirmauslösung liess sich weder in technischer noch betrieblicher Hinsicht ermitteln», sagt die SUST.

Hätte Fallschirm den Piloten retten können?

Der Pilot habe das Flugzeug nicht verlassen können, weil er keinen Fallschirm trug, heisst es im Bericht weiter. Das war keine Vorgabe, aber eine Empfehlung des Büros für Flugunfalluntersuchungen.

Fallschirmspringer springen aus Flugzeug über Landschaft.
Legende: Beim Fallschirmspringen sind Tandem-Sprünge, zu zweit, gang und gäbe. Im Bild springen Fallschirmspringer im Rahmen eines Red-Bull-Events im Jahr 2020 über Österreich aus einem Flugzeug. imago images (Symbolbild)

Diese wurden 1998 gemacht, nach einem ähnlichen Unfall. «Den Piloten, welche Fallschirmspringer absetzen, wird empfohlen, einen Fallschirm zu tragen», hiess es damals.

Im Handbuch des Fallschirmspringervereins Skydive Grenchen wurde zwar erwähnt, dass es zu ungewollten Schirmöffnungen kommen kann. Das Tragen eines Fallschirms für den Piloten war aber keine Vorgabe.

Skydive-Verein ändert Regeln

Das sei neu anders, heisst es bei Skydive auf Anfrage. «Den Bericht haben wir zur Kenntnis genommen. Künftig werden wir das Tragen eines Rettungsschirmes für die Piloten unseres vereinseigenen Flugzeugs zur Pflicht erklären», sagt Jan Fleckenstein von Skydive Grenchen gegenüber SRF.

In diesem Fall aber bleibt offen, ob der Fallschirm dem Piloten geholfen hätte: «Ob ein Ausstieg durch eine der Cockpittüren möglich gewesen wäre, liess sich nicht mit Sicherheit feststellen», sagt die SUST in ihrem Abschlussbericht weiter.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 28.01.2026, 17:30 Uhr ; 

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