- Morde sollen in der Schweiz auch künftig verjähren.
- Eine Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission stellt sich gegen eine Vorlage des Ständerats.
- Sie will stattdessen die Verjährungsfristen in der Strafverfolgung ändern.
Die kleine Kammer will Mord nicht mehr verjähren lassen. Sie will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz entsprechend anpassen. Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben. Er verlangte, dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will nun einen Mittelweg gehen. Die Unverjährbarkeit von Mord könnte nach Meinung einer Mehrheit bei den Angehörigen der Opfer falsche Hoffnungen wecken, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Mit verlängerten Fristen für die sogenannte Verfolgungsverjährung könnte eine grössere Anzahl von Straftaten verfolgt werden. Das sei sinnvoller.
Konkret will die RK-N die Verjährungsfrist für vorsätzliche Tötung und weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöhen, um sie mit jener für Mord zu vereinheitlichen.