Die Anzeige: Im juristischen Jargon wird eine Anzeige am Internationalen Strafgerichtshof eine Mitteilung genannt. Eine solche Mitteilung haben 25 Anwältinnen und Anwälte verfasst. Sie werden von Filmregisseur Jacob Berger («Ein Jude als Exempel») und von einzelnen ehemaligen Kader-Mitarbeitern des Aussendepartements EDA mitgetragen. So unterstützen der ehemalige EDA-Generalsekretär Thomas Litscher, der frühere Verantwortliche im EDA für die schweizerische Aussenpolitik im Bereich der Menschenrechte, Jean-Daniel Vigny, und der frühere stellvertretende Staatssekretär Georges Martin das Vorgehen öffentlich.
Die Vorwürfe: Sie sind happig. So werfen die Anwälte Aussenminister Ignazio Cassis Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor. Begründet werden die Vorwürfe unter anderem damit, dass die Schweiz weiterhin militärisch nutzbare Güter nach Israel importiert hat, dass die militärische Zusammenarbeit nicht beendet wurde und dass die Schweiz nichts unternommen habe, um die tödliche Eskalation in Gaza zu stoppen.
Die EDA-Stellungnahme: «Das EDA hat zur Kenntnis genommen, dass ein Kollektiv Schweizer Anwälte heute dem Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eine Mitteilung mit Informationen zur Politik der Schweiz in Bezug auf Gaza übermittelt hat. Es liegt in der Verantwortung des Büros des Anklägers über die mögliche Relevanz der erhaltenen Informationen zu entscheiden. Die Haltung des Bundesrates ist klar. Seit den Angriffen vom 7. Oktober und dem Beginn des Krieges in Gaza verfolgt er konsequent folgende Prioritäten: einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand in Gaza, die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie einen ungehinderten humanitären Zugang. Die Schweiz ruft unermüdlich zur strikten Einhaltung des Völkerrechts auf.»
Das sagt der Experte: Frank Meyer ist Professor am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg. Zu den Chancen zu einer Anzeige sagt er: «Derzeit, mit all dem, was man weiss, würde ich tatsächlich die Wahrscheinlichkeit eher geringer veranschlagen», sagt Meyer. Das Grundanliegen des IStGH sei es, nur die hauptverantwortlichen Personen tatsächlich anzuklagen und dann eine Verurteilung herbeizuführen, so der Professor. Allerdings dürfte Bundesrat Ignazio Cassis kaum als so ein Hauptakteur betrachtet werden. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass «eine Person etwas getan hat und sich daraus eine ganz konkrete Straftat dann ergeben hat. Das ist die grosse Hürde. Und das wird dann halt auch bei der PR rund um solche Anzeigen gerne mal übersehen». Der Strafgerichtshof habe bislang noch keine rechtlichen Grenzen gezogen, was ein nicht direkt an einem Konflikt beteiligter Staat dürfe und was nicht.
Das ist der IStGH: Der Internationale Strafgerichtshof ist seit dem Sommer 2002 aktiv. Seine Rechtsprechung stützt sich auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Er verfolgt schwerste Verletzungen des Völkerstrafrechts, wie etwa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen. Die Schweizer Landesregierung wurde noch nie in einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt. Und auch bei der heute eingereichten Anzeige scheint es unwahrscheinlich, dass der Chefankläger sich darauf einlässt.