- Fungizide auf der Basis des Wirkstoffes Chlorothalonil bleiben in der Schweiz verboten.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Konzerns Syngenta abgewiesen.
- Abbauprodukte des Stoffes sind gesundheitsschädigend.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) widerrief nach einer Überprüfung im Jahr 2019 die Bewilligung von Fungiziden, die auf dem Wirkstoff Chlorothalonil basieren. Gemäss dem Bundesamt kann der Einsatz von Chlorothalonil dazu führen, dass gesundheitsschädigende Abbauprodukte davon in das Grund- und Trinkwasser gelangen. Es handelt sich dabei um so genannte Metaboliten.
Das Verbot des Wirkstoffes wurde mit sofortiger Wirkung verfügt. Es wurde keine Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist für Lagerbestände gewährt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bundesamtes bestätigt. Durch gewisse Metaboliten werde nicht nur das Grundwasser gefährdet. Die Abbauprodukte seien auch eine Gefahr für Amphibien und Fische. Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.