- Mit einem Bundesgesetz will der Bundesrat die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege verbessern und damit die Pflegeinitiative umsetzen.
- Die Nationalratskommission will aus Kostengründen gewisse Massnahmen streichen.
- Das stösst auf Kritik bei Linken und dem Arbeitnehmerverband.
Die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative ist umstritten. Eine bürgerliche Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will aus Kostengründen auf mehrere geplante Massnahmen verzichten.
Der Bund will sie in zwei Etappen umsetzen. In der ersten ging es unter anderem um eine Ausbildungsoffensive, in der zweiten steht die berufliche Entwicklung von Pflegenden im Fokus. So will er die Arbeitsbedingungen in der Pflege mit einer kürzeren Höchstarbeitszeit pro Woche, besser vorhersehbaren Diensten und Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge verbessern.
Ende November hatten mehrere tausend Menschen auf dem Bundesplatz für eine rasche Umsetzung der Initiative demonstriert. Die Demonstrierenden kritisierten, dass anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen noch immer nicht gegeben seien.
Das Bündnis des Gesundheitspersonals bemängelt, dass im vom Bundesrat präsentierten Gesetzesentwurf weder sichere Stellenschlüssel noch eine ausreichende Finanzierung vorgesehen seien. Ohne diese Punkte seien die besseren Arbeitsbedingungen «nichts als Schall und Rauch».
Kein Gehör für Forderungen
Diese Forderungen fanden in der Kommission aber keine Mehrheit, im Gegenteil: Sie will die Vorlage zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich abschwächen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Sie wolle die Kosten im Gesundheitswesen im Griff behalten und den Fachkräftemangel nicht zusätzlich verschärfen, argumentierte die bürgerliche Mehrheit.
Gegen tiefere Höchstarbeitszeit
Würde die Vorlage des Bundesrats umgesetzt, werde sich dies in den Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen niederschlagen, hiess es weiter. Zudem würde damit unverhältnismässig in die Arbeitsverhältnisse eingegriffen.
Die Kommission plädiert stattdessen für eine schlankere gesetzliche Regelung, die den Sozialpartnern und Unternehmen den nötigen Handlungsspielraum biete. Damit könnten mit den Arbeitnehmenden flexible Lösungen vereinbart werden, die über das Gesetz hinausgingen.
Verzichten möchte die Nationalratskommission namentlich auf die Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden.
Weitere umstrittene Massnahmen
Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonn- und Feiertagsarbeit sollen die Pflegenden zusätzlich zur Ersatzruhe einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent erhalten. Der Bundesrat schlägt einen Zuschlag von 50 Prozent vor.
Auch bei der Anrechnung und beim Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdiensten und Überstunden will die Kommission weniger weit gehen als die Landesregierung.
In ersten Reaktionen zeigte sich die Linke empört. Die Kommission untergrabe schamlos jeden Anlauf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege konkret zu verbessern, schrieben die Grünen. Laut dem Arbeitnehmenden-Dachverband Travail Suisse verweigert die Kommission die Umsetzung des klaren Volksauftrags.
Die Diskussionen laufen noch
Noch sind die Diskussionen in der Kommission nicht abgeschlossen. Die Fronten vor der voraussichtlichen Beratung des Geschäfts in der Frühjahrssession sind aber klar: Die linke Seite möchte lieber mehr, die bürgerliche Seite weniger Vorschriften.