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Schweiz Gericht weist Italiener der dritten Generation aus

Ein Italiener, der in der Schweiz geboren ist, wird ausgewiesen. Dies, obwohl er im Land seiner Grosseltern nie gelebt hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Bern entschieden.

Ein Italiener der dritten Generation muss die Schweiz verlassen. Dieses ungewöhnliche Urteil hat das bernische Verwaltungsgericht gefällt. Die Ausschaffung erfolgt, nachdem der Mann seine Freiheitsstrafe abgesessen hat.

Das «sehr schwere Verschulden» des Mannes rechtfertige die Wegweisung, heisst es im Urteil des Verwaltungsgericht. Der heute 33-jährige Mann war 2007 und 2011 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nach dem zweiten Urteil ordnete der Kanton Bern die Wegweisung nach Haftentlassung an.

Ehefrau ist Schweizerin

Das Verwaltungsgericht hält diesen Entscheid für rechtens. Es gibt dem Mann, der inzwischen wieder frei ist, bis am 15. Januar 2015 Zeit, die Schweiz zu verlassen. Ob der Italiener das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist nicht bekannt.

In seiner Beschwerde hatte er geltend gemacht, er sei hier geboren, spreche perfekt Mundart und sei mit einer Schweizerin verheiratet. In Italien habe er nur entfernte Verwandte, zu denen er keinen Kontakt mehr habe. Eine Wegweisung wäre unverhältnismässig, zumal er nie Menschenleben gefährdet habe.

«Nicht willens oder fähig»

Das Verwaltungsgericht sah es anders. Der Mann sei «nicht willens oder fähig, sich an die hiesige Rechtsordnung zu halten», befanden die Richter mit Verweis auf die weit über 20 Delikte, darunter Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Waffen- und Drogenvergehen.

Einem Neustart in Italien stünden «keine unüberwindbaren Hindernisse» entgegen. Schliesslich sei der Mann gesund und der italienischen Sprache mächtig.

Seiner Schweizer Ehefrau dürfe zugemutet werden, dass sie dem Mann folge, obwohl sie kaum Italienisch spreche. Zum Zeitpunkt der Heirat sei ihr ja bekannt gewesen, was ihr Mann alles auf dem Kerbholz habe. Allenfalls könne das Paar die Ehe «über die Landesgrenzen hinweg leben».

Anderswo kaum denkbar

Die Wegweisung eines Ausländers der dritten Generation komme sehr selten vor, sagte Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Uni Bern. Der Fall ist nach seinen Worten für kaum ein anderes europäisches Land denkbar.

Denn erstens gebe es anderswo kaum Ausländer der dritten Generation; diese «Terzeros» seien in anderen Ländern längst eingebürgert. Zweitens kenne die Schweiz ein besonders strenges Ausweisungsrecht. «Es gibt kaum ein Land in Europa, das Secondos ausweist», stellte Achermann fest.

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