- In der Schweiz sollen nationalsozialistische Symbole nicht mehr in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen.
- So zum Beispiel das Hakenkreuz oder der Hitlergruss.
- Der Bundesrat hat dazu ein neues Gesetz ans Parlament überwiesen.
Nazisymbole stünden für eine menschenverachtende Ideologie, die den Grundwerten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft widerspreche, schrieb der Bundesrat zur verabschiedeten Botschaft. Heute ist das Zeigen solcher Symbole nur strafbar, wenn gleichzeitig für die dazugehörige Ideologie geworben wird.
Untersagt werden sollen nicht nur Hakenkreuz und Hitlergruss, sondern auch abgewandelte Symbole, etwa Gesten, Grussformeln und Tätowierungen. Als öffentlicher Raum sollen auch das Internet und audiovisuelle Medien gelten.
Einschlägige Zahlencodes hingegen – etwa 88 – sollen ausgenommen sein, wegen ihrer Mehrdeutigkeit. Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung in diesem Punkt angepasst. Ausnahmen gibt es auch für schulische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke.