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Gewässerschutzgesetz Bundesrat will Wasser besser schützen – Umweltverbände skeptisch

  • Der Bundesrat will die Trinkwasserqualität und die Wasserqualität der Seen und Flüsse verbessern.
  • Dafür will er das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung anpassen – und hat dazu mehrere Massnahmen präsentiert.
  • Unter anderem sollen Abwasserreinigungsanlagen weniger schädliche Stoffe wie etwa Stickstoff oder Pestizide in Gewässer leiten.
  • Auch soll es Grenzwerte für mehr Pestizide geben. Für die Umweltverbände geht der Bundesrat damit aber zu wenig weit.

Der Bundesrat will den Schutz der Schweizer Gewässer und des Trinkwassers verbessern. Dafür sollen etwa das Einzugsgebiet rund um die Wasserfassungen besser geschützt und Kläranlagen saniert werden.

Sauberes Trinkwasser ist ein Markenzeichen der Schweiz – und das soll auch so bleiben.
Autor: Albert Rösti Umweltminister

Im Detail klingen viele der Massnahmen technisch. Vor den Medien in Bern erklärte Umweltminister Albert Rösti aber, dass die Vorlage geradezu existenzielle Bedeutung habe. «Wasser ist zentral für das Leben – für Menschen, Tiere, die Wirtschaft, Landwirtschaft und für unsere Umwelt.»

Erfüllung von Forderungen aus dem Parlament

Deshalb gelte es, dem Wasser Sorge zu tragen, so Rösti weiter. Nicht zuletzt, weil sauberes Wasser ein Markenzeichen der Schweiz sei. «Und das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb will der Bundesrat den Schutz unseres Trink- und Grundwassers und unserer Flüsse und Seen weiter stärken.»

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket geschnürt – das nun in die Vernehmlassung geht. Damit will er mehrere Forderungen des Parlaments erfüllen. Bis zum 12. März 2026 können sich Interessierte dazu äussern.

Kantone und Gemeinden in der Pflicht

Der Bundesrat will unter anderem die Kantone verpflichten, die Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen – die sogenannten Zuströmgebiete – bis 2050 zu bezeichnen. In diesen Gebieten sollen dann die Kantone und die Wasserversorger Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers treffen können.

Lockerung bei Anschluss an Kanalisation für Bauernbetriebe

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Auch einen weiteren Punkt im Gewässerschutzgesetz will der Bundesrat anpassen. Bauernbetriebe mit vielen Rindern oder Schweinen dürfen häusliches Abwasser zusammen mit dem Hofdünger auf die Felder bringen und müssen sich nicht an die Kanalisation anschliessen. Diese Ausnahme soll auf Höfe mit noch anderen Nutztieren erweitert werden. Die Rede ist dabei von Schafen, Pferden oder Geflügel. Der Bundesrat will so alle Betriebe gleich behandeln. Laut den Zuständigen sind von dieser Neuerung rund 1000 Betriebe betroffen.

Hinzu kommt der Ausbau von Kläranlagen. Rund 700 gibt es landesweit, und sie sollen künftig weniger Stickstoffverbindungen und organische Spurenstoffe in die Gewässer leiten. Auch soll aus Kläranlagen künftig weniger klimaschädliches Lachgas in die Atmosphäre gelangen.

Grenzwerte für Pestizide – Kritik von Umweltverbänden

Auch den Schutz vor Pestiziden will der Bundesrat gemäss eigenen Angaben verbessern. Im Anhang der Gewässerschutzverordnung sind für Pestizide, die für Pflanzen und Tiere besonders problematisch sind, ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festgelegt. Zu den heute aufgeführten 19 Wirkstoffe sollen sieben weitere kommen.

Es seien Wirkstoffe, die in den letzten Jahren in mehreren Gewässern in Konzentrationen nachgewiesen worden sind, bei denen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet sei, hält der Bundesrat dazu fest. Drei weitere Stoffe will der Bundesrat aber nach einer Abwägung zwischen Schutz und Nutzen noch nicht einschränken.

Die Grünen und der WWF schrieben dazu, dass für Deltamethrin, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin die Grenzwerte nicht verschärft würden. Deltamethrin und Lambda-Cyhlothrin gehörten zu den giftigsten Stoffen, schreibt der WWF. Grüne und WWF kritisierten eine Einflussnahme der Landwirtschaft auf die Verordnungsanpassung.

Auch für Pro Natura geht geht der Bundesrat bei den Pestiziden zu wenig weit. Michael Casanova von Pro Natura sagt gegenüber SRF: «Aus unserer Sicht bricht der Bundesrat mit dem heutigen Entscheid sein Versprechen, die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden für Mensch Tier und Umwelt zu vermindern und macht einen Rückschritt beim Gewässerschutz.»

SRF 4 News, 26.11.2025, 16 Uhr ; 

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