Abgangsentschädigungen an Topkader der Bundesverwaltung sowie bundesnahen Betrieben sollen künftig nicht mehr zulässig sein. Der Ständerat will das Bundespersonalrecht gegen den Willen des Bundesrates enstprechend anpassen, das hat er heute beschlossen. In der Vergangenheit sorgten Abfindungszahlungen in verschiedenen Institutionen des Bundes immer wieder für Diskussionen.
Bundesamt für Polizei: 340'000 Franken betrug die Entschädigung an Nicoletta della Valle im Jahr 2024 nach über zehn Jahren an der Spitze des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Damals veröffentlichte der SonntagsBlick die entsprechende Vereinbarung zwischen della Valle und dem Justiz- und Polizeidepartement. Vor allem, dass sie zum damaligen Zeitpunkt noch ein halbes Jahr im Amt war und ausreichend Zeit gehabt hätte, eine neue Stelle zu suchen, warf Fragen auf.
Informatiksteuerungsorgan des Bundes: Ähnliche Diskussionen entfachten sich um Peter Fischer, den früheren Leiter des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB). Auch er erhielt nach seiner Entlassung im März 2021 eine Entschädigung von 287'570 Franken, wie die NZZ berichtete. Im April 2021 war Fischer jedoch schon wieder in Bundesbern tätig. Gemäss Bundespersonalverordnung müssen Abgangsentschädigungen zurückerstattet werden, wenn eine Person innerhalb der Bundesverwaltung eine neue Stelle antritt. Fischer durfte seine Abfindung jedoch behalten. Dies wurde mit seiner Tätigkeit auf Mandatsbasis begründet.
Nachrichtendienst des Bundes: Trotz Fehlverhalten wurden in einigen Fällen hohe Abfindungen ausbezahlt. So erhielt der ehemalige Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, Jean‑Philippe Gaudin, im Jahr 2021 eine Abgangsentschädigung von 302’534 Franken, wie die NZZ berichtete. Zuvor war er im Kontext eines Spionageskandals in die Kritik geraten, da er die ehemalige Verteidigungsministerin Viola Amherd nicht vollständig informiert hatte.
Schweizer Armeestab: Auch Robert Diethelm, der bis 2022 stellvertretender Chef Internationale Beziehungen der Armee war, sorgte für Schlagzeilen, nachdem er in einem Zug lautstark über Viola Amherd und Aussenminister Ignazio Cassis gelästert hatte, woraufhin er entlassen wurde. Trotz dieses Verhaltens wurde ihm laut NZZ eine Abfindung von 120’450 Franken zugesprochen.
Bundesrat: Beim Rücktritt von Alain Berset aus dem Bundesrat wurden laut NZZ mehrere seiner Angestellten freigestellt. Sie erhielten zusammen Abgangszahlungen von über 750'000 Franken. Auch Bundesrat Albert Rösti entliess bei seinem Amtsantritt mehrere Angestellte. Darunter befanden sich Generalsekretär Matthias Ramsauer, welcher mit 363'037 Franken entschädigt wurde, und Catherine Bellini, die damalige persönliche Mitarbeiterin von Alt-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, welche eine Abfindung von 221'797 Franken ausgezahlt bekam, wie die NZZ berichtete.
Eidgenössische Spielbankenkommission: Für Kritik sorgte auch der Fall von Jean‑Marie Jordan, dem ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Spielbankenkommission. Sein Abgang wurde damals als freiwillig dargestellt. Dennoch erhielt er eine Abgangsentschädigung. Bei freiwilliger Kündigung würde es jedoch nicht zu einer Abfindungszahlung kommen. Weniger die Entschädigung an sich als vielmehr die Art und Weise, wie der Austritt öffentlich dargestellt wurde, sorgten damals für Kritik.