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Milliardenverluste durch Unternehmenssteuerreform III
Aus Tagesschau vom 22.09.2014.
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Schweiz Grundsätzliche Zustimmung – die Umsetzung wird aber schwierig

Die Vorschläge des Bundesrats zur Unternehmenssteuerreform III stossen bei den meisten Parteien und Akteuren grundsätzlich auf offene Ohren. Bei näherer Betrachtung wird aber klar: Die Vorlage wird es schwer haben. Geteilt sind die Meinungen vorab über eine Kapitalgewinnsteuer für Aktionäre.

«Ja, aber», fasst Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch die Reaktionen zu den bundesrätlichen Plänen zusammen: Grundsätzlich findet die Unternehmenssteuerreform III vorab bei den Parteien und Wirtschaftsvertretern Anklang. Ihre konkrete Umsetzung dürfte aber ein schwieriges Unterfangen werden: «Wirtschaft und Bürgerliche begrüssen die Richtung, dulden aber keine Besteuerung der Börsengewinne – die SP stimmt zwar ebenfalls zu, fordert aber eine Kapitalgewinnsteuer ein.»

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Einschätzungen von Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch
Aus Tagesschau vom 22.09.2014.
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«Schwierige Ausgangslage»

Die Ausgangslage für das Finanzdepartement und den Bundesrat sei denn auch eine «ganz schwierige». Trotz der grundsätzlichen Zustimmung vieler Akteure sei er skeptisch, dass die Vorlage in der angedachten Form abgesegnet werde – zu viel sei hinein gepackt worden, der Gegenstand zu komplex, so Trütsch.

Vor allem an der Kapitalgewinnsteuer entzünden sich denn auch die Gemüter: Während die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsvertreter eine solche Steuer ablehnen, die jährlich 300 Millionen Franken einbringen soll, befürworten linke Parteien und Gewerkschaften diese.

Zankapfel Kapitalgewinnsteuer

Vehement gegen eine Kapitalgewinnsteuer äusserten sich die SVP, FDP und CVP. Diskussionsbereitschaft gibt es allenfalls bei den Grünliberalen, die sich in diesem Punkt «äusserst kritisch» zeigten und der BDP, die «eher skeptisch» auf die Vorschläge der eigenen Bundesrätin, Eveline Widmer-Schlumpf, reagierten.

Im linken Lager ist die Kapitalgewinnsteuer hingegen unverzichtbar. «Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, auch den Aktiengewinn zu versteuern», sagte Miriam Behrens, Generalsekretärin der Grünen.

Den Sozialdemokraten geht die neue Steuer sogar zu wenig weit. Es brauche eine vollständige Kompensation der befürchteten Steuerausfälle. Dafür müssten Unternehmen und Aktionäre aufkommen. Ansonsten sei ein Referendum kaum zu vermeiden.

Aktiengewinne nicht versteuern

Economiesuisse befürworte die Reduktion der Unternehmensgewinnsteuern und die finanziellen Ausgleichsmassnahmen, teilte der Wirtschaftsdachverband mit.

Insbesondere die vorgeschlagene Einführung einer Lizenzbox erlaube eine wettbewerbsfähige Besteuerung von Einnahmen aus Immaterialgütern in der Schweiz, heisst es. Keine Freude hat der Wirtschaftsverband an der geplanten Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften.

Eine solche Besteuerung von natürlichen Personen sei finanziell wenig ergiebig und administrativ aufwendig. Sie stelle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform zudem einen Fremdkörper dar.

Bei SwissHoldings klingt es ähnlich. Die Richtung der Vorlage stimme, teilte der Verband mit. SwissHoldings vertritt die Interessen der grossen in der Schweiz ansässigen Konzerne. Ein Festhalten an den alten Regeln würde zu Sanktionen gegen die Schweiz führen, heisst es im Communiqué. Schweizer Exportunternehmen könnte das faktisch vom internationalen Parkett verdrängen.

Nur profitieren und nichts dafür geben

Erwartungsgemäss gar kein Verständnis für das Reformpaket der Finanzministerin kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) aufbringen. Die geplante Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre sei unverhältnismässig, teilte der SGB mit. Die Firmen würden sich mit der tieferen Besteuerung zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden.

Allein die geplante Einführung des Kapitaleinlageprinzips hätte Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge, schreibt der SGB.

Grundsätzlich unterstütze der Gewerkschaftsdachverband zwar die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen. Doch die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bei Bund und Kantonen müssten mit befristeten Massnahmen abgefedert werden.

Zudem solle der Bund bei der Besteuerung der Unternehmen eine stärkere Rolle spielen. Dies beschränke den schädlichen Steuerwettbewerb der Kantone, heisst es.

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