Wird jemand Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt, kommt in einer vulnerablen Lage viel zusammen: Spuren sollten gesichert werden, damit später eine Verurteilung von Tätern möglich ist. Unter Umständen geht es auch um einen Platz in einer sicheren Unterkunft, einem Frauenhaus.
Es werde in solchen Fällen immer nach einer Lösung und nach einem Platz gesucht, betont Anja Derungs, Vorständin der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein sowie Geschäftsführerin der Stiftung Frauenhaus Zürich.
Manche Kantone haben gar kein Frauenhaus, andere teilen sich eines und wieder andere haben mehrere.
Aber ja, es sei so: Es gebe nach wie vor zu wenig Plätze und sie seien auch ungleich verteilt: «Vor allem macht uns die Anzahl Betten Sorgen, ebenso die regionalen Unterschiede. Manche Kantone haben gar kein Frauenhaus, andere teilen sich eines und wieder andere haben mehrere.» Für Gewaltbetroffene sei diese ungleiche Verteilung sehr schwierig.
Bei der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) heisst es: Die Kantone seien bestrebt, schon heute in den Regionen besser zusammenzuarbeiten.
So könne auch auf verschiedene Bedürfnisse eingegangen werden, sagt Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der SODK: «Es ist wenig zweckmässig, wenn jeder Kanton spezialisierte Einrichtungen für spezifische Zielgruppen betreiben muss.» Deswegen gebe es den Versuch, sich regional zusammenzuschliessen.
Noch diesen Monat würden sich diese regionalen Gruppen ein erstes Mal treffen, um ihre Angebote zu koordinieren. Neben der Anzahl der Plätze in Frauenhäusern geht es in der Revision des Opferhilfegesetzes vor allem auch um Angebote zur Spurensicherung nach Gewalt- und Sexualdelikten.
Überforderung nach Gewalterfahrung
Hier ist die Ausgangslage ebenfalls sehr unterschiedlich. In einzelnen Kantonen ist es schon heute möglich, die Spuren nach einem Gewalt- oder Sexualdelikt von einer Fachperson sichern zu lassen, ohne Anwesenheit der Polizei und ohne bereits eine Anzeige machen zu müssen. Vielerorts fehlen solche Angebote jedoch.
Dabei seien sie zentral, sagt Anja Derungs: «Ob Frauen nach häuslicher oder sexueller Gewalt Anzeige erstatten möchten, ist sehr unterschiedlich.» Nach einer Gewalttat oder auch längeren Abschnitten von Gewalterfahrungen sei es für die Betroffenen oft schwierig, sich zu entscheiden.
«Forensic Nurses» werden die Fachpersonen genannt, die nach einem Vorfall unabhängig von einer Anzeige die Spuren sichern. Diese werden aufbewahrt und dem Opfer bleibt die Möglichkeit, später eine Anzeige zu machen. In den Kantonen Bern und Waadt besteht das Angebot seit Längerem. Auch im Kanton Genf sind Forensic Nurses im Einsatz – und im Kanton Zürich wurde der Dienst erst kürzlich definitiv eingeführt.
Gute Erfahrungen in Graubünden
Zudem verfügt der Kanton Graubünden seit 2023 über eine Forensic-Nursing-Sprechstunde. Man habe gute Erfahrungen mit dem Angebot gemacht, sagt Marcus Caduff, der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales im Kanton Graubünden: «Wir haben etwa vierzig bis fünfzig solche Dokumentationen pro Jahr.» Im Moment sei das Angebot vor allem beim Kantonsspital Chur angesiedelt. Ziel sei ein Ausbau – dazu brauche es aber auch genügend Personal.
Mit der Revision des Opferhilfegesetzes werden alle Kantone verpflichtet, genügend Forensic Nurses bereitzuhalten, um die Spuren nach Gewaltdelikten zu sichern. Das Angebot soll kostenlos sein.