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Häusliche und sexuelle Gewalt Wie gut Opfern geholfen wird, ist auch eine Frage des Wohnorts

Der Nationalrat will, dass Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt bessere Unterstützung erhalten – und das in allen Winkeln der Schweiz.

Wird jemand Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt, kommt in einer vulnerablen Lage viel zusammen: Spuren sollten gesichert werden, damit später eine Verurteilung von Tätern möglich ist. Unter Umständen geht es auch um einen Platz in einer sicheren Unterkunft, einem Frauenhaus.

Es werde in solchen Fällen immer nach einer Lösung und nach einem Platz gesucht, betont Anja Derungs, Vorständin der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein sowie Geschäftsführerin der Stiftung Frauenhaus Zürich.

Manche Kantone haben gar kein Frauenhaus, andere teilen sich eines und wieder andere haben mehrere.
Autor: Anja Derungs Vorständin der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz

Aber ja, es sei so: Es gebe nach wie vor zu wenig Plätze und sie seien auch ungleich verteilt: «Vor allem macht uns die Anzahl Betten Sorgen, ebenso die regionalen Unterschiede. Manche Kantone haben gar kein Frauenhaus, andere teilen sich eines und wieder andere haben mehrere.» Für Gewaltbetroffene sei diese ungleiche Verteilung sehr schwierig.

Bei der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) heisst es: Die Kantone seien bestrebt, schon heute in den Regionen besser zusammenzuarbeiten.

Das hat der Nationalrat beschlossen

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Flache Metallschnittstelle mit rechteckigen und runden Knöpfen.
Legende: Keystone/DPA/Sebastian Gollnow (Symbolbild)

Mit der Revision des Opferhilfegesetzes sollen die Kantone dazu verpflichtet werden, genügend Plätze in Frauenhäusern zu schaffen. Auch sollen Unterstützungsangebote für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt verbessert werden. Landesweit sollen sie Zugang zu spezialisierter medizinischer Erstversorgung haben. Dabei geht es unter anderem um die Sicherung von Spuren.

Im Nationalrat wurde die Revision am Mittwoch deutlich angenommen. Kritische Stimmen gab es einzig aus Reihen der SVP, die fand, dass stattdessen eher Täter mit mehr Härte bestraft werden müssten. Bevor die neuen Bestimmungen zum Schutz von Gewalt- und Sexualdeliktopfern gegebenenfalls eingeführt werden, muss noch der Ständerat darüber befinden.

So könne auch auf verschiedene Bedürfnisse eingegangen werden, sagt Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der SODK: «Es ist wenig zweckmässig, wenn jeder Kanton spezialisierte Einrichtungen für spezifische Zielgruppen betreiben muss.» Deswegen gebe es den Versuch, sich regional zusammenzuschliessen.

Noch diesen Monat würden sich diese regionalen Gruppen ein erstes Mal treffen, um ihre Angebote zu koordinieren. Neben der Anzahl der Plätze in Frauenhäusern geht es in der Revision des Opferhilfegesetzes vor allem auch um Angebote zur Spurensicherung nach Gewalt- und Sexualdelikten.

Überforderung nach Gewalterfahrung

Hier ist die Ausgangslage ebenfalls sehr unterschiedlich. In einzelnen Kantonen ist es schon heute möglich, die Spuren nach einem Gewalt- oder Sexualdelikt von einer Fachperson sichern zu lassen, ohne Anwesenheit der Polizei und ohne bereits eine Anzeige machen zu müssen. Vielerorts fehlen solche Angebote jedoch.

Dabei seien sie zentral, sagt Anja Derungs: «Ob Frauen nach häuslicher oder sexueller Gewalt Anzeige erstatten möchten, ist sehr unterschiedlich.» Nach einer Gewalttat oder auch längeren Abschnitten von Gewalterfahrungen sei es für die Betroffenen oft schwierig, sich zu entscheiden.

Person hält Hände vor das Gesicht in einem dunklen Raum.
Legende: Spuren müssen idealerweise innerhalb von 72 Stunden gesichert werden, weil sonst beispielsweise DNA-Spuren verblassen können. «Sich in dieser Zeit so viele Überlegungen zu machen, ist eine Überforderung», sagt Anja Derungs. Imago/Westend61 (Symbolbild)

«Forensic Nurses» werden die Fachpersonen genannt, die nach einem Vorfall unabhängig von einer Anzeige die Spuren sichern. Diese werden aufbewahrt und dem Opfer bleibt die Möglichkeit, später eine Anzeige zu machen. In den Kantonen Bern und Waadt besteht das Angebot seit Längerem. Auch im Kanton Genf sind Forensic Nurses im Einsatz – und im Kanton Zürich wurde der Dienst erst kürzlich definitiv eingeführt.

Gute Erfahrungen in Graubünden

Zudem verfügt der Kanton Graubünden seit 2023 über eine Forensic-Nursing-Sprechstunde. Man habe gute Erfahrungen mit dem Angebot gemacht, sagt Marcus Caduff, der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales im Kanton Graubünden: «Wir haben etwa vierzig bis fünfzig solche Dokumentationen pro Jahr.» Im Moment sei das Angebot vor allem beim Kantonsspital Chur angesiedelt. Ziel sei ein Ausbau – dazu brauche es aber auch genügend Personal.

Mit der Revision des Opferhilfegesetzes werden alle Kantone verpflichtet, genügend Forensic Nurses bereitzuhalten, um die Spuren nach Gewaltdelikten zu sichern. Das Angebot soll kostenlos sein.

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Echo der Zeit, 03.06.2026, 18 Uhr;stal;npes

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