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Halbzeit der Legislatur Das Asylwesen wird schrittweise verschärft

Das Parlament ist bei den letzten Wahlen im Oktober 2023 bürgerlicher geworden. In dieser ersten Halbzeit der Legislatur fanden Forderungen nach einer Verschärfung des Asylwesens oft eine Mehrheit – gerade auch, weil sich die FDP und Teile der Mitte für die Anliegen gewinnen liessen respektive selber Vorstösse einreichten. Einige der geplanten Verschärfungen in der Übersicht:

Asylgesuche aus medizinischen Gründen

Asylgesuche von Personen, die keine Chance auf Asyl haben in der Schweiz, jedoch ein Asylgesuch stellen, um sich medizinisch behandeln zu lassen, sollen eingedämmt werden. Hintergrund ist eine Häufung von Asylgesuchen seit Anfang 2024 von schwer kranken Georgierinnen und Georgiern.

Menschen in einem Sitzungssaal mit Holzausstattung.
Legende: Einige Forderungen nach einer Verschärfung des Asylwesens fanden in dieser Legislatur nicht nur in der SVP, sondern auch in der FDP und der Mitte Gehör. Keystone / ALESSANDRO DELLA VALLE

Auch würden viele Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten die Gelegenheit nutzen, sich zahnärztlich oder kieferorthopädisch behandeln zu lassen, steht im Vorstoss von FDP-Nationalrätin Jaqueline de Quattro. Solche Missbräuche des Asylsystems seien inakzeptabel. Nach dem Nationalrat hat nun auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats zugestimmt. Der Bundesrat spricht sich zudem für eine Annahme des Vorstosses aus.

Verschärfungen für vorläufig Aufgenommene

Vorläufig Aufgenommene können heute eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, wenn sie fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Vorstösse aus Reihen der SVP fordern nun, dass sie erst nach zehn Jahren eine solche Bewilligung beantragen können. Die SVP und Teile der Mitte und der FDP fanden, das heutige System setzte falsche Anreize und bringe die Menschen dazu, in der Schweiz auszuharren, bis sie das Aufenthaltsrecht bekommen.

Das bedeutet die vorläufige Aufnahme

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Vorläufig Aufgenommene sind Personen, deren Asylgesuch zwar abgewiesen wurde, die aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Dies etwa, weil ihnen dort Folter oder Gewalt droht oder weil das Herkunftsland ihre Einreise verweigert. Sie dürfen in der Schweiz bleiben, haben aber nicht die gleichen Rechte wie anerkannte Flüchtlinge.

Der Bundesrat und die Ratslinke hingegen argumentierten, dass es die Menschen motiviere, sich zu integrieren, wenn sie nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch stellen können. In National- und Ständerat wurden die jeweiligen Vorstösse angenommen, die Kommissionen und die Räte müssen sich jedoch nochmals mit der Forderung befassen. Der Bundesrat spricht sich gegen die Anpassung aus.

Vorgehen gegen kriminelle Asylsuchende

Asylsuchende, die für eine Straftat verurteilt wurden, sollen vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Solche, die eine Aufenthaltsbewilligung haben, sollen diese verlieren. Zudem soll die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden eingeschränkt werden, wenn gegen sie ein Strafverfahren läuft. Diese beiden Forderungen aus Reihen der SVP wurden sowohl im Ständerat wie auch im Nationalrat angenommen. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Er argumentierte vergebens, dass es bereits heute möglich sei, entsprechende Massnahmen gegen kriminelle Asylsuchende zu ergreifen. Der Bundesrat muss nun eine Umsetzung der Vorstösse vorschlagen.

Strengere Grenzkontrollen

Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben sich dafür ausgesprochen, dass die Schweiz die Landesgrenzen intensiver kontrollieren soll. Damit soll die grenzüberschreitende Kriminalität eingedämmt werden und Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung haben, sollen konsequenter weggewiesen werden. Auch der Bundesrat hatte sich für den Vorstoss ausgesprochen, er muss nun einen Vorschlag zur Umsetzung machen. Abgelehnt wurde hingegen ein Vorschlag aus den Reihen der SVP, dass die Grenzen systematisch kontrolliert werden sollen. Das sei nicht umsetzbar, so die Argumentation.

Verschärfungen auch beim Status S

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Auch beim Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es Verschärfungen. Der Bundesrat hat auf Antrag des Parlaments beschlossen, dass nicht mehr allen Schutzsuchenden aus der Ukraine der Schutzstatus S gewährt werden soll. Er soll dann nicht mehr gewährt werden, wenn die Rückkehr in ein bestimmtes Gebiet als zumutbar eingeschätzt wird.

10vor10, 1.10.25, 21:50 Uhr/liea;mcep

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