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Happy End nach Onlinebetrug Geld zurück nach Cyber-Liebesbetrug in Zürich – wie geht das?

Liebesbetrugsfälle enden eigentlich immer gleich – nämlich mit einem finanziellen Verlust für die Betroffenen. Nicht so diese Geschichte einer Frau aus dem Kanton Zürich. Sie hat fast 200'000 Franken zurückbekommen. Gefunden haben die Ermittlungsbehörden das Geld auf einem Kryptokonto auf den Seychellen. Cybersecurity-Spezialist Marc Ruef erklärt, wie das möglich war.

Marc Ruef

Experte für Cybersicherheit

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Marc Ruef ist seit Ende der 1990er-Jahre im Cybersecurity-Bereich aktiv. 1997 hat er mit computec.ch ein deutschsprachiges Portal für Computersicherheit gegründet. Er publiziert zu Datenschutz und Cybersecurity und ist Dozent an Universitäten und Fachhochschulen, unter anderem an der ETH und der HSLU. Er ist Mitbegründer der Scip AG in Zürich.

SRF News: Wird die Polizei besser oder war der Fahndungserfolg Zufall?

Marc Ruef: Zufall und Glück alleine reichen natürlich nicht aus, um einen solchen Fahndungserfolg verbuchen zu können. Da hat man sicher sehr gute Arbeit geleistet. Aber wahrscheinlich gab es auch gewisse Komponenten, die den Behörden in die Karten gespielt haben.

Das Geld wurde via Kryptowährungen verschoben. Wie gingen die Behörden vor?

Laut Pressemitteilung konnte der Betrag eingefroren und zurücküberwiesen werden. Wahrscheinlich war eine grosse Kryptobörse involviert, die gewisse Auflagen hat oder versucht hat, diese einzuhalten. Wahrscheinlich war ein grosses Mass an Kooperationsbereitschaft gegeben.

Wie gut kooperieren ausländische Behörden und solche Krypto-Handelsplattformen?

Bei internationalen Rechtshilfebegehren ist die Schwierigkeit, dass die Behörden vor Ort selbst auch viel zu tun haben. Nicht jede Angelegenheit wird mit höchster Priorität behandelt.

Die Schweiz ist sehr stark, wenn es um die ganzen Kryptogeschichten geht – insbesondere Zürich und Zug.

Bei den Kryptobörsen ist es so, dass diese mit Banken zusammenarbeiten müssen. Die Banken haben regulatorische Vorgaben, die sie einhalten müssen. Diese Vorgaben sind auch indirekt für die Kryptobörsen verbindlich. Damit diese nicht auf irgendwelchen Listen landen, sind sie zu einem gewissen Mass an Kooperation bereit.

Auf welche Anhaltspunkte können Ermittlungsbehörden zurückgreifen?

In der Regel besteht bei Kryptowährungen die Möglichkeit, zu sehen, wohin das Geld überwiesen wurde. Wenn eine Kryptobörse involviert ist, dann nehmen die Behörden Kontakt mit ihr auf und versuchen, sie dazu zu bewegen, das Geld einzufrieren oder zurückzuüberweisen. Es kann natürlich auch sein, dass die Kryptobörse selbst die Transaktionen als verdächtig eingestuft und vielleicht schon von sich aus gewisse Massnahmen wie das temporäre Einfrieren der Gelder erwirkt hat.

Wie gut sind die Schweizer Behörden für solche Krypto-Betrugsfälle gewappnet?

In den letzten 20 Jahren haben sich die Schweizer Polizei und die Behörden stark verbessert. Man hat gemerkt, dass solche Betrugsfälle ein gesellschaftliches Problem der Neuzeit sind, das man nicht ignorieren darf.

Es ist nicht empfehlenswert, abzuwarten und zu hoffen, dass die Geschichte von sich aus eine gute Wendung nimmt.

Es kommen jüngere Polizistinnen und Polizisten nach, die vielleicht ein besseres Verständnis für die Technologien haben und auch besser ausgebildet werden. Die Schweiz ist sehr stark, wenn es um die ganzen Kryptogeschichten geht – insbesondere Zürich und Zug, weil dort viel in Bezug auf Finanzen und Krypto passiert.

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Wie kann ich mich selbst vor einem Betrugsfall schützen?

Ganz wichtig ist natürlich, dass man am besten kein Opfer wird. Die Faustregel ist: Wenn man von jemandem aufgefordert wird, eine Transaktion zu machen, sollte man sich immer fragen, ob das sinnvoll ist. Falls man sich dann doch hat hinreissen lassen und Zweifel hat, ist es nicht empfehlenswert, abzuwarten und zu hoffen, dass die Geschichte von sich aus eine gute Wendung nimmt. Weil Zeit ein kritischer Faktor ist, sollte man so schnell wie möglich zu den Behörden gehen. Wichtig ist zudem, sich von der Polizei nicht abwimmeln zu lassen, wenn man eine Anzeige aufgeben möchte.

Das Gespräch führte Salvador Atasoy.

SRF 4 News, 27.5.2026, 7:24 Uhr ; 

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