Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Herrenlose Grundstücke Jonas Lauwiner: So will Bern den «König der Schweiz» stoppen

Per Gesetz will der Kanton Bern Jonas Lauwiner aufhalten. Der «König der Schweiz» zeigt sich darüber unbeeindruckt.

Worum geht es? In den vergangenen Jahren sorgte der «König der Schweiz», Jonas Lauwiner, mit der legalen Aneignung von herrenlosen Grundstücken für Schlagzeilen. Dabei handelt es sich um vermessenes und im Grundbuch eingetragenes Land, das der 31-Jährige kostenlos übernahm. Um die 150 Liegenschaften – Wege, Wald, Acker- oder Industriegelände – besitzt er in mehreren Kantonen. «Mein Lieblingsgrundstück ist mein Schloss», sagt er zu SRF.

Warum gibt es Ärger? Lauwiner will die herrenlosen Grundstücke teils zu Geld machen. Und weitet seinen «Feldzug», wie er seine Aneignungen selbst nennt, immer weiter aus. Das führt zu Streitigkeiten, wie etwa jüngst im Luzernerischen Geuensee. Dort will Lauwiner der Gemeinde einen Weg nur zurückgeben, wenn sie ihn in «Lauwinerstrasse» umbenennt oder ihm 150'000 Franken zahlt.

Geuensee
Legende: In Geuensee will Lauwiner der Gemeinde einen Weg nur zurückgeben, wenn sie ihn in «Lauwinerstrasse» umbenennt oder ihm 150'000 Franken zahlt. Für Lauwiner ist dies bloss die Verhandlungsbasis. Keystone/Urs Flüeler

Die Anwohnerschaft reagierte verärgert. «Dass so etwas in der Schweiz möglich ist, hätte ich nie geglaubt», sagte eine Betroffene gegenüber «Blick». Zu SRF sagt Lauwiner, die 150'000 Franken seien bloss eine Verhandlungsbasis gewesen, er lasse immer mit sich reden. «Ich habe nie ein Gegengebot der Gemeinde erhalten.»

Ich habe in der Schweiz alles gekriegt, was ich will.
Autor: Jonas Lauwiner

Wie reagiert der Kanton Bern? Die Berner Behörden wollen die umstrittenen Machenschaften von Lauwiner mit einem neuen Gesetz stoppen. Die Folge: Leute sollen herrenloses Land nicht mehr einfach so kriegen. Denn neu sollen Gemeinden für herrenlose Liegenschaften ein Vorerwerbsrecht bekommen und einer Übertragung an Private zustimmen müssen.

So sollen gewerbsmässiger Handel und «schwierige nachbarschaftliche Situationen» verhindert werden, wie die Berner Regierung am Freitag mitteilte. Der Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung. Lauwiner gibt sich gelassen: «Ich habe in der Schweiz eigentlich alles gekriegt, was ich will.» Die Politik könne zwar im Nachhinein versuchen, Grundstückerwerbe zu verhindern. «Es ist einfach viel zu spät. Aber wenn sie daran Freude haben, lasse ich ihnen den Spass.»

Lauwiner
Legende: Lauwiner zeigt sich gerne in Uniform. Keystone/Gaetan Bally

Was passiert in Luzern? Im Luzerner Kantonsparlament wurde im Sommer von Kantonsrat Josef Schuler (SP) ein Vorstoss zum Vorgehen von Lauwiner eingereicht. Schuler wollte von der Regierung wissen, wie verhindert werden kann, dass besitzlose Parzellen an Persönlichkeiten übergehen, «deren Verhalten von wenig demokratischem Verständnis zeugt». Doch der Regierungsrat sieht wenig Handlungsbedarf und lehnt eine automatische Rückübertragung herrenloser Grundstücke ab.

Wer ist Jonas Lauwiner? Der Berner arbeitet als IT-Fachmann und lebt in seinem «Palast» in Oberburg. Seit 2024 sitzt er zudem als Parteiloser im Stadtrat von Burgdorf. Aus einem geschenkten Grundstück zum 20. Geburtstag wuchs 2019 die Idee, ein eigenes Königreich zu schaffen. «Ich bereichere mich nicht, sondern ich bin der Schlaue gewesen, der zuerst auf die Idee mit den Grundstücken gekommen ist», sagte er in der «Sternstunde» von SRF.

Heute nennt sich der 31-Jährige «König der Schweiz», mit eigener Flagge, Fantasiewährung und Uniform. Letztes Jahr fuhr er sogar mit einem eigenen Panzerfahrzeug vor das Bundeshaus. Er besitzt laut eigenen Angaben «Ländereien», also herrenlose Grundstücke, in den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn, Aargau, Wallis, Zug, Schwyz, Neuenburg und Uri.

Felsen und Gletscher sollen an Gemeinden gehen

Box aufklappen Box zuklappen

Weiter will der Kanton Bern das Eigentum an nicht kultivierbarem Land wie Felsen, Schutthalden oder Gletscher künftig den Einwohnergemeinden übertragen. Er entspricht damit einem Wunsch der Mehrheit der fünfzehn betroffenen Berner Oberländer Gemeinden. Solche Flächen können nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und dienen dem Gemeingebrauch. Bislang fehlt im Kanton Bern eine gesetzliche Grundlage, um dieses sogenannte herrenlose Land im Grundbuch zu erfassen und die Eigentumsverhältnisse festzulegen.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 12.12.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel