Scarlett Laney McKenzie hat als Grenzgängerin jahrelang in der Schweiz gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Als sie aufgrund einer chronischen Krankheit schwerstinvalid wurde, erhielt sie deshalb eine Schweizer IV-Rente. Heute braucht sie aufgrund ihrer Krankheit Hilfe beim Duschen und Haarewaschen, beim An- und Ausziehen, bei der Körperpflege und beim Einkaufen. In der Schweiz bekäme sie dafür eine Hilflosenentschädigung.
Doch inzwischen ist sie nach Spanien gezogen und fällt deshalb durch die Maschen: Spanien kennt zwar durchaus eine mit der Hilflosenentschädigung vergleichbare Leistung, zahlt diese aber nur an Personen, die in Spanien Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Und die Schweiz zahlt ihre Hilflosenentschädigung nur an Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. McKenzie findet das System absurd. «Meine Hilfsbedürftigkeit hört doch nicht an der Grenze auf.» Nun zieht sie vor Bundesgericht.
Schweiz hat sich das mit der EU ausbedungen
Als logische Folge der Personenfreizügigkeit möchte die EU ihre Sozialversicherungssysteme koordinieren: Mobile Bürgerinnen und Bürger sollen nicht durchs Netz fallen wie McKenzie. Die EU hat gemeinsame Vorschriften erlassen, um Ansprüche auf Sozialleistungen auch bei einem Umzug innerhalb Europas aufrechtzuerhalten.
Der Europäische Gerichtshof und der EFTA-Gerichtshof haben denn auch entschieden, dass Pflegegelder ins EU-Ausland ausbezahlt werden müssen. «Für die Schweiz gilt das nicht – weil sie sich dies im Freizügigkeitsabkommen ausdrücklich vorbehalten hat», sagt Basile Cardinaux, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Freiburg.
Es war die Absicht des Gesetzgebers, das genau so zu regeln.
Für Laien sei das schwer nachzuvollziehen, das verstehe er, sagt sein Kollege Thomas Gächter von der Universität Zürich. «Aber es war tatsächlich die Absicht des Gesetzgebers, das genau so zu regeln.» Beide Experten geben zu bedenken, dass eine Schweizer AHV- oder IV-Rente im Ausland eine deutlich höhere Kaufkraft hat – sowohl im Vergleich zur Schweiz als auch zu lokalen Renten und Pflegegeldern. Sie rechnen nicht damit, dass die Beschwerde beim Bundesgericht eine Chance hat.
Wenn niemand darüber spricht, bleibt dieses Problem unsichtbar.
Auch McKenzie weiss, dass ihre Beschwerde nur geringe Erfolgsaussichten hat. Doch sie sagt: «Wenn niemand darüber spricht, bleibt dieses Problem unsichtbar, obwohl es wirklich sehr viele Menschen betrifft.»
Betroffen sind nämlich nicht nur Invalide, sondern auch zahlreiche ältere Personen, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Wann das Bundesgericht über die Beschwerde von McKenzie entscheidet, ist noch offen.