Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Hilflosenentschädigung IV-Rentnerin: «Hilfsbedürftigkeit hört nicht an der Grenze auf»

Viele Rentnerinnen und Rentner ziehen ins Ausland. Wenn sie im Alltag Hilfe benötigen, müssen sie sie selbst berappen. Die Schweiz will keine Hilflosenentschädigung ins Ausland zahlen.

Scarlett Laney McKenzie hat als Grenzgängerin jahrelang in der Schweiz gearbeitet und Sozialversicherungs­beiträge entrichtet. Als sie aufgrund einer chronischen Krankheit schwerstinvalid wurde, erhielt sie deshalb eine Schweizer IV-Rente. Heute braucht sie aufgrund ihrer Krankheit Hilfe beim Duschen und Haarewaschen, beim An- und Ausziehen, bei der Körperpflege und beim Einkaufen. In der Schweiz bekäme sie dafür eine Hilflosenentschädigung.

Keine steuerfinanzierten Beiträge ins Ausland

Box aufklappen Box zuklappen

Die Logik, die in dieser Schweizer Gesetzgebung steckt, ist einfach: Leistungen, die durch Beiträge finanziert werden – also reguläre Alters- und Invalidenrenten – werden auch ins Ausland exportiert. Leistungen, die aus Steuergeldern stammen – etwa Hilflosenentschädigungen, ausserordentliche IV-Renten oder Ergänzungsleistungen – werden hingegen nur innerhalb der Schweiz ausbezahlt. So schreibt es das Gesetz vor.

Das Problem ist aber, dass andere Länder dies anders handhaben. Wenn etwa Pflegegelder nur an Personen gehen, die im jeweiligen Land selbst Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben, geraten Betroffene zwischen Stuhl und Bank. Sie erhalten weder vom Wohnsitzland eine Hilflosenentschädigung noch vom Land, in dem sie einst gearbeitet haben – nämlich der Schweiz.

Wie viele Menschen von solchen Lücken betroffen sind, weiss niemand genau. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat keine Übersicht über Leistungen im Ausland, die der Schweizer Hilflosenentschädigung entsprechen.

Doch inzwischen ist sie nach Spanien gezogen und fällt deshalb durch die Maschen: Spanien kennt zwar durchaus eine mit der Hilflosenentschädigung vergleichbare Leistung, zahlt diese aber nur an Personen, die in Spanien Sozialversicherungs­beiträge gezahlt haben.

Und die Schweiz zahlt ihre Hilflosenentschädigung nur an Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. McKenzie findet das System absurd. «Meine Hilfsbedürftigkeit hört doch nicht an der Grenze auf.» Nun zieht sie vor Bundesgericht.

Schweiz hat sich das mit der EU ausbedungen

Als logische Folge der Personenfreizügigkeit möchte die EU ihre Sozialversicherungs­systeme koordinieren: Mobile Bürgerinnen und Bürger sollen nicht durchs Netz fallen wie McKenzie. Die EU hat gemeinsame Vorschriften erlassen, um Ansprüche auf Sozialleistungen auch bei einem Umzug innerhalb Europas aufrechtzuerhalten.

Menschen überqueren Zebrastreifen, darunter Person im Rollstuhl.
Legende: Wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder einer Behinderung beim Essen, bei der Körperpflege oder beim Ankleiden auf Hilfe angewiesen ist, erhält in der Schweiz als AHV- oder IV-Rentner oder -Rentnerin eine Hilflosenentschädigung. KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Europäische Gerichtshof und der EFTA-Gerichtshof haben denn auch entschieden, dass Pflegegelder ins EU-Ausland ausbezahlt werden müssen. «Für die Schweiz gilt das nicht – weil sie sich dies im Freizügigkeitsabkommen ausdrücklich vorbehalten hat», sagt Basile Cardinaux, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Freiburg.

Es war die Absicht des Gesetzgebers, das genau so zu regeln.
Autor: Thomas Gächter Professor für Rechtswissenschaften Uni Zürich

Für Laien sei das schwer nachzuvollziehen, das verstehe er, sagt sein Kollege Thomas Gächter von der Universität Zürich. «Aber es war tatsächlich die Absicht des Gesetzgebers, das genau so zu regeln.» Beide Experten geben zu bedenken, dass eine Schweizer AHV- oder IV-Rente im Ausland eine deutlich höhere Kaufkraft hat – sowohl im Vergleich zur Schweiz als auch zu lokalen Renten und Pflegegeldern. Sie rechnen nicht damit, dass die Beschwerde beim Bundesgericht eine Chance hat.

Wenn niemand darüber spricht, bleibt dieses Problem unsichtbar.
Autor: Scarlett Laney McKenzie IV-Rentnerin im Ausland

Auch McKenzie weiss, dass ihre Beschwerde nur geringe Erfolgsaussichten hat. Doch sie sagt: «Wenn niemand darüber spricht, bleibt dieses Problem unsichtbar, obwohl es wirklich sehr viele Menschen betrifft.»

Politisch chancenlos

Box aufklappen Box zuklappen

Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz, Inclusion Handicap, hat mehrere politische Vorstösse unterstützt, die den Export von ausserordentlichen IV-Renten ins Ausland ermöglichen sollten – jedoch ohne Erfolg. Eine ausserordentliche IV-Rente wird aus Steuergeldern finanziert und geht an Personen, die weniger als drei Jahre AHV- und IV-Beiträge geleistet haben. Betroffen sind insbesondere Frühinvalide sowie Menschen mit Geburtsgebrechen. «Leider lassen sich in diesen Bereichen im Parlament derzeit keine politischen Mehrheiten finden», sagt Jonas Gerber von Inclusion Handicap. Auch die Auslandschweizer-Organisation sieht momentan keinen Ansatz, die Problematik der Nichtexportierbarkeit von Sozialleistungen politisch weiterzuverfolgen.

Betroffen sind nämlich nicht nur Invalide, sondern auch zahlreiche ältere Personen, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Wann das Bundesgericht über die Beschwerde von McKenzie entscheidet, ist noch offen.

Rendezvous, 20.2.2026, 12:30 Uhr;brus

Meistgelesene Artikel