Hitzefrei bleibt abgeschafft. Die Schule schickt die Kinder nicht mehr nach Hause, denn sie habe eine Obhutspflicht, sagt Beat Schwendimann, Leiter Pädagogische Arbeitsstelle beim Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer LCH.
Unterrichten im kühlen Wald sei auch keine Lösung. «Man kann nicht mehrere Waldtage am Stück machen, und man kann im Wald auch keinen regulären Unterricht durchführen», sagt Schwendimann.
Deshalb fordert der Verband andere Massnahmen gegen die Hitze im Schulzimmer. Es solle vor allem passiv Gegensteuer geboten werden – etwa mit Beschattung, Begrünung oder Entsiegelung.
Es sind uns mehrere Beispiele bekannt von neuen Schulhäusern, in denen aus Kostengründen keine Klimaanlage eingebaut wurde.
«Diese grossen Teerflächen, zum Beispiel auf den Pausenhöfen, das sind Hitzespeicher. Da muss man investieren», so Schwendimann. «Und wenn passive Massnahmen nicht reichen, dann muss man entsprechend in aktive Kühlung investieren.» Das ist die Klimaanlage im Klassenzimmer.
Teure Investitionen
Beat Schwendimann hat hierbei nicht nur alte Schulanlagen im Kopf, die gegen Hitze resistent gemacht werden müssten. Auch bei Neubauten werde die Hitze nicht immer von Beginn an mitgedacht.
«Es sind uns konkret mehrere Beispiele bekannt von Schulhäusern, die gerade fertiggestellt wurden, in denen man aus Kostengründen keine aktive Klimaanlage eingebaut hat», sagt er. In gewissen Fällen hätte man nachträglich für noch sehr viel mehr Geld eine Klimaanlage nachrüsten müssen. Bei einem Schulhaus in Horgen ZH habe das 450’000 Franken gekostet.
In einem alten Schulzimmer wurde über 42 Grad gemessen. Da kann Lernen wirklich nicht mehr geregelt stattfinden. Das ist sogar gesundheitsgefährdend.
Schulraum ist teuer. Kantone und Gemeinden, die dafür verantwortlich sind, bezahlen Millionenbeträge. Nun fordert der Lehrerverband, dass sie wegen der Hitze mehr tun. Deren Freude an der Forderung des Verbands dürfte klein sein.
Grenzwert von 26 Grad Celsius
«Es erfordert auf jeden Fall Investitionen», sagt Schwendimann. Aber die Gemeinden und die Kantone hätten als Schulträger den Auftrag, sicherzustellen, dass Schule geregelt stattfinden kann. «Wenn an diesen Hitzetagen, die sich mittlerweile zum Teil über Wochen hinziehen, kein regulärer Unterricht mehr stattfinden kann, dann beeinträchtigt dies den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler. Und es kann sogar die Gesundheit der Lernenden und der Lehrpersonen beeinträchtigen.»
Deshalb lautet die zweite Kernforderung: ein Grenzwert für Hitze von 26 Grad Celsius. Einen solchen gebe es auch bei Büros, sagt Schwendimann. Der Bund müsse diesen festlegen, denn Gesundheitsschutz sei Bundessache, und einen Grenzwert brauche es, damit politischer Druck entstehe, um dann womöglich auch baulich reagieren zu müssen.
Dass sich Hitze schlecht auf das Lernen der Schulkinder auswirke, würden Studien belegen. «Im Kanton Baselland wurden in alten Schulzimmern über 35 Grad gemessen, in einem Raum sogar über 42 Grad. Da kann Lernen wirklich nicht mehr geregelt stattfinden. Und das ist sogar auch gesundheitsgefährdend.»
Doch Erhebungen zu gesundheitlichen Schäden von Schulkindern gibt es in der Schweiz nicht. So wie es auch keine systematischen Messungen zu Hitze in Schulen gäbe, sagt Beat Schwendimann. Insofern ist das Problem nicht quantifizierbar, aber laut Lehrerverband drängend. Denn Hitzewellen werde es in der Schweiz wohl immer mehr geben.