Im letzten Sommer sorgten über 10'000 europäische Hotels mit einer Sammelklage gegen die Buchungsplattform Booking.com für Aufsehen. Darunter sind auch fast 400 Hotels aus der Schweiz, rund 150 sind es aus dem Kanton Graubünden. Jetzt wurde die Klage offiziell eingereicht.
Darin geht es darum, dass Hotels ihre Zimmer nirgends günstiger anbieten dürfen als bei Booking.com – nicht einmal auf der eigenen Website. Diese sogenannte Paritätsklausel gibt es in der Schweiz seit 2022 nicht mehr, aber, so der Standpunkt der Hotels: Damit seien der Wettbewerb verzerrt und die Hotels finanziell benachteiligt worden.
Hintergrund für die Sammelklage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2024, welches besagt: Sogenannte Bestpreisklauseln können kartellrechtswidrig sein. Abschliessend beurteilen muss dies ein Gericht in Amsterdam, weil Booking.com dort seinen Hauptsitz hat. Dieses Urteil steht noch aus.
Dass die Paritätsklausel in der Schweiz 2022 abgeschafft wurde, habe nichts mit der Praxis der Plattform zu tun, heisst es in einem Statement von Booking.com: «Dies war eine politische Entscheidung, die für grosse Unternehmen gilt, die festgelegte Schwellenwerte erreichen, unabhängig von der Branche.» Die Klauseln von Booking.com hätten weder wettbewerbswidrige Auswirkungen gehabt, noch sei jemand zu Schaden gekommen.
Es geht um die Hoheit über unsere Preise.
Für hiesige Hotels seien Bestpreisklauseln jedoch ein Nachteil, sagt Ernst Wyrsch, Präsident von Hotelleriesuisse Graubünden. Zwar wolle man weiterhin mit Booking zusammenarbeiten: «Aber es geht nicht, Booking.com einen Wettbewerbsvorteil zu geben, den das individuelle Hotel nicht hat.»
Dass Hotels auf der eigenen Website nicht günstiger sein dürfen als auf der Buchungsplattform, sei stossend, sagt Wyrsch. «Deshalb haben wir uns auch der Sammelklage angeschlossen. Es geht um die Hoheit über unsere Preise.»
Die Plattform Booking.com ist in Europa Marktführerin. Ihr Marktanteil an den Buchungsplattformen liegt laut europäischem Hotelverband Hotrec bei über 70 Prozent. Man wolle Paroli bieten, sagt Ernst Wyrsch: «Man hat sich dem gefügt. Jetzt haben sich viele zusammengeschlossen. Die sind der Meinung: Nur weil sie dominant sind und einen guten Job machen, muss das nicht gerechtfertigt sein.»
Mehr Chance auf Erfolg mit Sammelklage?
Jedes der rund 150 beteiligten Bündner Hotels habe rund tausend Franken beigesteuert. Geld, das es für die juristische Vorbereitung für den Prozess gebraucht habe.
Das Ziel der Sammelklage ist Schadenersatz. Ein Kampf David gegen Goliath. Und die Gefahr, dass Hotels von der Plattform gestrichen und dadurch Gäste ausbleiben werden?
«Das Risiko besteht», sagt Ernst Wyrsch von Hotelleriesuisse Graubünden. «Ich schätze das Risiko aber klein ein, weil es eine Sammelklage mit Tausenden von Betrieben ist. Bei einer Klage eines Einzelbetriebs könnte Booking.com schon eher ein Hotel bestrafen und streichen.»
Ernst Wyrsch ist zuversichtlich, dass die Klage erfolgreich wird: «Sonst hätten wir es nicht gemacht. Aber man kann nie hundertprozentig sicher sein.» Es lohne sich, den Kampf anzunehmen. Egal, wie es herauskomme.
Denn trotz der Kritik: Plattformen, gerade so erfolgreiche wie Booking.com, sind für zahlreiche Schweizer Hotels unverzichtbar geworden.