Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Im Ausland versteckt Von Mami oder Papi entführt: Der Staat schaut zu

Trotz dieser Warnung nutzte die Behörde ihre Mittel nicht aus. So zog die zuständige Mitarbeiterin etwa die Pässe der Kinder nicht ein. Fabian sagt gegenüber SRF Investigativ, die Sozialbehörde der Gemeinde habe seine Befürchtungen vor einer Entführung durch die Mutter der Kinder kleingeredet. «Man hat gesagt, sie hat ja hier ihren Lebensmittelpunkt und Wohnung und alles, und das wird nicht passieren.»

«Schwerwiegendes Versagen der Behörde»

Anna Hofer ist Anwältin und spezialisiert auf Kindesentführungen. Sie sagt zu Fabians Fall: Die Behörden hätten die Flucht seiner Ex-Partnerin mit den Kindern verhindern müssen: «Da fehlt mir völlig das Verständnis. Wenn sogar noch von einem Elternteil eine Warnung ergeht, dann muss sofort gehandelt werden», so Hofer. «Dass da nichts ging, ist ein schwerwiegendes Versagen der zuständigen Behörde.»

Auf Anfrage von SRF Investigativ wollen sich weder die Sozialbehörde der Gemeinde noch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb zu den Vorwürfen äussern. Es gehe um ein nicht-öffentliches, noch hängiges Verfahren, weshalb die Behörden nicht befugt seien, Auskunft zu erteilen.

Fabian hat Leila wegen Kindesentführung angezeigt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings ordnete auch ein Zivilgericht an, dass die Mutter die Kinder wieder in die Schweiz hätte zurückbringen müssen.

SRF Investigativ nimmt mit Leila Kontakt auf. Sie widerspricht Fabians Darstellung: Die Reise nach Tunesien sei geplant gewesen und er habe zugestimmt, sagt sie.

Sie postet auf sozialen Medien derweil glückliche Bilder und Videos aus Tunesien.

Leila schreibt SRF weiter: «Die Reise war das Ergebnis einer langen Entwicklung mit familiären Konflikten, finanziellen Schwierigkeiten, Sorgen um meine Kinder und dem Wunsch, für meine Familie einen Weg zu finden, der mehr Stabilität und Sicherheit bietet.» Auch sie macht den Behörden Vorwürfe: «Für mich war das Verhalten und die fehlende Unterstützung durch die zuständigen Behörden einer der Hauptgründe, weshalb eine Rückkehr in die Schweiz für mich aktuell kaum vorstellbar ist.»

Auch hierzu wollten Kesb und Sozialbehörde keine Stellung nehmen.

Kennen sie den Papi noch?

Fabian wühlt im Keller in einer Kiste mit Spielzeug. Es ist das, was ihm von seinen Kindern geblieben ist.

Ihn quält vor allem eine Frage: Wie es dem kleinen Sohn und der Tochter geht. «Haben sie dort ein stabiles Umfeld? Bekommen sie auch die Liebe und Aufmerksamkeit, die sie verdienen? In einem neuen Land, wo sie niemanden kennen und die Sprache nicht sprechen.» Und: Falls er sie je wieder sieht, würden sie ihn überhaupt noch erkennen?

Filip Medarski ist Marcos Anwalt in Nordmazedonien. Er ist ebenfalls irritiert ob der Passivität der Schweizer Behörden, und dass diese nicht mehr Druck auf das nordmazedonische Justizministerium ausübten. «Die Schweiz hat doch ein Interesse daran, dass internationale Verträge eingehalten werden», so der Anwalt.

Marcos Töchter sind heute 10 und 13 Jahre alt. Derzeit liegt ihre Rückführung mal wieder vor einem nordmazedonischen Gericht. Medarski sagt, das südosteuropäische Land würde das Haager Übereinkommen schlicht nicht anwenden. «Ohne eine Intervention der Schweiz bin ich hinsichtlich des nächsten Gerichtsurteils nicht sehr optimistisch», sagt Medarski.

Marcos Ex-Frau hat auf Anfragen von SRF Investigativ nicht reagiert.

Das sagt das Bundesamt für Justiz

Box aufklappen Box zuklappen

Für alle Fälle von Kindesentführungen in Staaten, die Teil des internationalen Übereinkommens sind (wie Nordmazedonien oder Tunesien), ist das Bundesamt für Justiz BJ zuständig. Dort gibt es eine eigene Abteilung «Internationaler Kinderschutz». Auf Anfrage von SRF Investigativ will sich das BJ nicht zu einzelnen Fällen äussern. Es hält fest: «Für den Erfolg von internationalen Abkommen ist es wichtig, dass sich die Vertragspartner daranhalten. Die Schweiz ist ein zuverlässiger Vertragspartner und setzt in jedem Fall alles daran, dass das Abkommen umgesetzt wird.»

Das BJ verweist zudem auf Verbesserungen in den letzten Jahren. So würden die Fälle zügiger geführt. «Für die Kinder ist dies entscheidend, weil damit ihre ungewisse Situation verkürzt wird. Ausserdem fördert das Gesetz Mediationen und eine einvernehmliche Lösung von Konflikten, was für das Kindeswohl zentral ist.»

In diesen Fällen ist das Aussendepartement zuständig

Box aufklappen Box zuklappen

Zuständig ist das EDA dann, wenn ein Staat nicht Teil des Haager Übereinkommens ist (wie zum Beispiel Ägypten). In diesen Fällen bietet das EDA den betroffenen Eltern Begleitung an. «Gleichzeitig ist das EDA an die Souveränität und die Rechtsordnung des jeweiligen Staates gebunden», wie das Aussendepartement auf Anfrage schreibt. «Es verfügt über keine hoheitlichen Befugnisse im Ausland: Es kann weder eigene Ermittlungen durchführen, etwa zur Lokalisierung eines Kindes, noch Zwangsmassnahmen zur Rückführung ergreifen.»

Vater Marco hatte auch regelmässig mit dem EDA und der Schweizer Vertretung in Nordmazedonien zu tun. Das EDA agierte hier allerdings lediglich im Auftrag des BJ und will sich entsprechend nicht äussern. 

Immer mehr Kindesentführungen

Heute wird aus der Schweiz jeden vierten Tag ein Kind entführt – von der eigenen Mutter oder vom eigenen Vater. Die Zahl der Fälle internationaler Kindesentführungen nimmt seit 20 Jahren zu und ist in den letzten drei Jahren sprunghaft angestiegen. Dazu kommt, dass die Dunkelziffer einiges höher sein dürfte, denn die Statistik erfasst nur Fälle, die dem Bundesamt für Justiz gemeldet wurden. Das sind jene, die unter das internationale Haager Kindes­entführungs­übereinkommen fallen, also nur bestimmte Länder betreffen.

Neben den tatsächlichen Entführungen nehmen auch die befürchteten stetig zu: Letztes Jahr wurden 734 Kinder im Polizeisystem als entführungsgefährdet ausgeschrieben – fast drei Mal mehr als noch 2019. Das zeigen Zahlen der Bundespolizei Fedpol.

Warum diese Zunahme? Mögliche Gründe gibt es viele. So nimmt seit den 1970er Jahren die Zahl binationaler Paare in der Schweiz zu und damit auch mögliche Konflikte um das Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Dazu kommen beschränkte Ressourcen bei den Behörden, die sich auch auf die Prävention auswirken. Laut Bundesamt für Justiz «reichen die vorhandenen Ressourcen derzeit gerade aus, um die anfallenden Fälle zu bearbeiten. Da die Fallzahlen weiterhin steigen, sind zusätzliche Massnahmen ohne entsprechende Ressourcen kaum oder nur mit Verzögerung umsetzbar. Dies betrifft auch die Sensibilisierung und Schulung der Behörden.»

Nicht zuletzt sind internationale Vereinbarungen, wie im Fall Nordmazedonien, nicht griffig.

Fehlendes Knowhow ist Teil des Problems

«Eine Entführung kann das Leben eines Elternteils zerstören und auch die Kinder tragen meist einen lebenslangen Schaden davon», sagt Rechtsanwältin Anna Hofer. Sie ist deshalb überzeugt: Fälle von Kindesentführung müssen präventiv verhindert werden. «Bei hoch-eskalativen Trennungen von binationalen Paaren müssten die Behörden standardmässig Massnahmen ergreifen.» 

Dazu würde Hofer bei den einzelnen Kindesschutzbehörden ansetzen, die oft kommunal oder regional organisiert sind. «Solange wir Behörden haben, die in juristisch hochkomplexen Fällen juristische Laien fuhrwerken lassen, kommt es einfach nicht gut», sagt Hofer. Es fehlten Expertise und Erfahrung. Manche KESB-Mitarbeitende hätten in ihrer Berufskarriere vielleicht gerade einmal eine Kindesentführung.

Die Anwältin fordert deshalb spezialisierte Instanzen. Damit solche Fälle künftig rascher gelöst oder im besten Fall verhindert werden können. Das würde Vätern wie Fabian und Marco helfen.

Artikel wird geladen...

Impressum

Box aufklappen Box zuklappen
Illustration von zwei Personen auf schwarzem Hintergrund, getrennt durch einen roten Blitz.

SRF Investigativ 

Sonja Mühlemann, Maj-Britt Horlacher (Autorinnen), Nadine Woodtli (Produzentin), Nina Blaser (Leitung)

Storytelling-Desk 

Ida Künzle (Design), Fabian Schwander (Frontend-Entwicklung), Jonas Glatthard (Redaktion)

Heute Morgen, SRF1, 24.06.2026, 6:00 Uhr

Meistgelesene Artikel