- Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat einen ehemaligen Berner Chirurgen wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
- Es verurteilte den 78-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten.
- Der Arzt hatte die fehlerhafte Bandscheibenprothese Cadisc-L zwischen 2011 und 2013 sieben Patientinnen und Patienten im Berner Salem-Spital eingesetzt.
- Er soll sie nicht genügend aufgeklärt und nicht über den Rückzug des Implantats informiert haben.
- Der Arzt bestreitet die Vorwürfe und plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch.
Die Bandscheibenprothese Cadisc-L wurde zwischen 2010 und 2014 in verschiedenen europäischen Ländern eingesetzt. Das Implantat brachte zuerst Linderung, zersetzte sich dann aber teilweise oder wies Risse auf und wurde 2014 vom Markt genommen.
Später kam heraus, dass das Implantat bereits bei Tierversuchen Mängel aufwies und trotzdem eingesetzt wurde, wie Tamedia bei einer internationalen Recherche aufdeckte.
Staatsanwaltschaft forderte Schuldspruch
Die Staatsanwaltschaft warf dem Arzt vor, die Patientinnen und Patienten vor dem Eingriff nicht genügend aufgeklärt zu haben. Er habe nur die Prothese Cadisc-L vorgeschlagen, ohne andere zu erwähnen, die bereits länger auf dem Markt waren. Die spezifischen Risiken seien nicht erwähnt worden.
Ausserdem habe er sie nach der Operation weder über den Rückzug des Implantats informiert noch zu einer Nachuntersuchung eingeladen. Die künstlichen Bandscheiben sollen bei allen sieben Betroffenen versagt und körperliche Schäden an der Wirbelsäule hinterlassen haben.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung des Berner Chirurgen plädierte vor dem Regionalgericht für einen vollumfänglichen Freispruch. Sie forderte Schadenersatz und Genugtuung, unter anderem für erlittene wirtschaftliche Einbussen.
Der Arzt habe vor den Operationen genügend aufgeklärt, er habe mit allen Betroffenen mindestens ein Gespräch geführt und über die Risiken informiert. Uneinig sind sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auch, inwiefern der Arzt an der Entwicklung des Implantats beteiligt gewesen war.
Gericht spricht Schuldspruch
Das Regionalgericht hat den ehemaligen Arzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Grund: Versuchte schwere Körperverletzung, mehrfach begangen. Er muss die Verfahrenskosten sowie einem Zivilkläger eine Genugtuung bezahlen.
Das Gericht begründet dies unter anderem mit der Rolle des Beschuldigten rund um das Implantat. Er sei an der Entwicklung des Produkts beteiligt gewesen und habe sich mehrere Jahre für die Verbreitung von Cadisc-L eingesetzt, habe die Implantate etwa in Schweizer Spitälern beworben. Cadisc-L sei «zu seinem eigenen Kind» geworden, er sei nicht nur Berater gewesen, sondern habe selbst «Hand angelegt».
Er habe 2014 nicht über das Scheitern des Projekts informiert, weil er sich das Scheitern nicht eingestehen wollte, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Sein Verhalten habe gezeigt, dass die Sicherheit der Patienten nicht die oberste Priorität gehabt habe.
Er habe von Risiken gewusst, die Patientinnen jedoch in Ungewissheit gelassen. Das persönliche Interesse sei wichtiger gewesen, als das Wohlbefinden der Patienten. Das sei das Gegenteil von dem, was man von einem fürsorglichen Arzt erwarte, so der Gerichtspräsident.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor die nächste Instanz weitergezogen werden.