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Inklusion an der Schule Behinderte 10-Jährige: Aargau will sich UNO-Entscheid widersetzen

Der Aargau will ein schwer behindertes Mädchen in eine Sonderschule versetzen – doch ein UNO-Ausschuss will die Sache vorher genau überprüfen.

In dieser Geschichte geht es um ein 10-jähriges Mädchen, nennen wir sie Emma. Sie wohnt im Aargau. Dort geht sie ganz normal zur Schule, in eine Regelklasse. Doch Emma hat tetraspastische Cerebralparese, dabei handelt es sich um eine Schädigung des Gehirns. Sie sitzt im Rollstuhl und benötigt elektronische Kommunikationsmittel.

Deshalb soll sie ihre Regelklasse verlassen und an einer Sonderschule unterrichtet werden, hat letztlich das Bundesgericht entschieden. Doch Emmas Eltern wehrten sich gegen diesen Entscheid und gelangten an den UNO-Ausschuss für Kinderrechte. Dieser Ausschuss der Vereinten Nationen will den Fall nun prüfen und fordert, dass Emma während der Prüfung nach wie vor in ihrer Regelklasse zum Unterricht gehen kann.

Bund will sich an UNO-Entscheid halten, Aargau nicht

Der Bund will eigentlich der Empfehlung der UNO Folge leisten. Dies geht aus der Antwort von Bundesrat Beat Jans auf eine entsprechende Frage aus dem Nationalrat hervor. Der Justizminister betonte vergangene Woche die rechtliche Verbindlichkeit der vom UNO-Kinderrechtsausschuss angeordneten Massnahmen.

Mädchen in Rollstuhl in Schulklasse
Legende: Soll ein Mädchen mit tetraspastischer Cerebralparese die Regelklasse besuchen dürfen? Keystone / Holger Hollemann (Symbolbild)

Doch der Kanton Aargau sträubt sich dagegen, wie die Sonntagszeitung berichtete. Das Aargauer Departement für Bildung, Kultur und Sport habe Emma einen Platz in einer Sonderschule reserviert. Ihr Übertritt soll auf das neue Schuljahr erfolgen, so Mediensprecherin Simone Strub Larcher.

Man sei überzeugt, «dass ein spezialisiertes Angebot an einer Sonderschule das Beste für das Kindeswohl ist, sowohl in Bezug auf das Lernen als auch auf die soziale Inklusion».

Kreide-Zeichnung eines Rollstuhls
Legende: Der Kanton Aargau findet, dass ein spezialisiertes Angebot an einer Sonderschule besser sei für die 10-jährige Emma. Keystone / DPA / Fredrich van Erichsen

Laut Strub Larcher ist der Entscheid des UNO-Kinderrechtsausschusses nicht verbindlich. Gemäss ihrer Einschätzung dürften mindestens noch zwei Jahre verstreichen, bis ein definitives Urteil vorliegt. Dabei sei die aktuelle Situation aus der Sicht des Kindeswohls auf Dauer «nicht mehr tragbar».

Behindertenorganisation hat kein Verständnis für Aargauer Entscheid

Diese Einschätzung der Behörde teilt der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz «Inclusion Handicap» nicht. Er verweist auf wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass Kinder mit Behinderungen in der Regel am meisten von der Schule profitieren, wenn sie eine Regelklasse besuchen.

«Der Besuch einer inklusiven Schule verbessert die spätere Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und kann verhindern, dass sie auf sozialstaatliche Leistungen angewiesen sind», heisst es in einer Medienmitteilung.

Mit dem Projekt «We claim» engagiert sich «Inclusion Handicap» juristisch für Menschen mit Behinderung und unterstützt die Familie der Schülerin dabei, rechtlich gegen die Versetzung der Schülerin in die Sonderschule vorzugehen.

Füsse und ein Rollstuhl im Klassenzimmer
Legende: Für «Inclusion Handicap» ist klar, dass Kinder mit Behinderungen am meisten von der Schule profitieren, wenn sie eine Regelklasse besuchen. Keystone / DPA / Inga Kier

«Inclusion Handicap» betont, dass Emma nun bereits im vierten Schuljahr erfolgreich die Regelschule besuche und der Schulrat sich für ihren Verbleib in der Regelschule ausgesprochen hatte. «Sie macht Lernfortschritte und ist sozial integriert. Weshalb die kantonalen Behörden weiterhin die Separation durchsetzen möchten, ist nicht nachvollziehbar.»

Auch die Kantone sind an das Völkerrecht gebunden und müssen die Massnahmen dementsprechend umsetzen.
Autor: Inclusion Handicap Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz

Für den Verband wäre es rechtlich nicht zulässig, wenn die Aargauer Behörden die vorsorglichen Massnahmen nicht umsetzen würden: «Auch die Kantone sind an das Völkerrecht gebunden und müssen die Massnahmen dementsprechend umsetzen.» Der Verband behält sich vor, rechtliche Schritte zu prüfen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 16.3.2026, 17:30 Uhr ; 

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