Der Jugendliche, der in Zürich einen orthodoxen Juden mit 17 Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, steht ab 1. Juli vor dem Jugendgericht in Dielsdorf. Die Staatsanwaltschaft beantragt nur ein Jahr Haft – mehr darf sie nicht.
Sogar bei Mord könnte sie keine höhere Strafe verlangen, da der Messerstecher bei der Tat erst 15 Jahre alt war. Wenn ein Erwachsener einen Menschen lebensgefährlich verletzt, kann er mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. Für Mord sogar mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
Jugendstrafrecht soll erziehen, nicht strafen
Warum ist das Jugendstrafrecht milder als das Erwachsenenstrafrecht? Laut Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht Gian Ege von der Universität Zürich sind dafür zwei Überlegungen ausschlaggebend: «Die Vergeltung spielt im Jugendstrafrecht eine geringere Rolle. Es geht nicht darum, die Tat zu sühnen, sondern zu verhindern, dass Jugendliche rückfällig werden.» Die Forschung habe gezeigt, dass lange Haftstrafen kaum präventiv wirken.
Der Gesetzgeber geht von einer kollektiv verminderten Schuldfähigkeit aus.
Zweitens zeige die neurologische Forschung, dass Jugendliche ihr Verhalten weniger gut kontrollieren können als Erwachsene. «Der Gesetzgeber geht deshalb bei Jugendlichen gewissermassen von einer kollektiv verminderten Schuldfähigkeit aus», sagt Ege.
Heim statt Gefängnis
Dass die Strafen im Jugendstrafrecht markant tiefer ausfallen als im Erwachsenenstrafrecht, bedeutet jedoch nicht, dass nichts passiert. Gerichte können sogenannte Schutzmassnahmen anordnen.
«Wenn ein Jugendlicher eine psychische Störung aufweist, kann er in einem Heim untergebracht werden – ein solches kann von aussen ähnlich aussehen wie ein Gefängnis», sagt Ege. «Dort wird aber intensiv mit den Jugendlichen gearbeitet, damit sie keine weiteren Delikte begehen.» Im Extremfall müssen die Jugendlichen dort bleiben, bis sie 25 Jahre alt sind.
So beantragt die Staatsanwaltschaft auch im Falle des Zürcher Messerstechers eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt.
Mal härter, mal milder
Früher wurden Jugendliche im Strafrecht ähnlich behandelt wie Erwachsene. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich die Ansicht durch, Jugendliche seien beeinflussbar und müssten deshalb erzogen und «gebessert» und nicht bestraft werden. Die Schweiz hinkte dieser Entwicklung zunächst hinterher – heute ist es umgekehrt.
«Die Diskussion verläuft in Wellenbewegungen», sagt Ege. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sei der angelsächsische Raum gegenüber kriminellen Jugendlichen repressiver geworden, Kontinentaleuropa dagegen milder. «In jüngster Zeit sind gewisse europäische Länder wieder strenger.»
Schweiz im internationalen Vergleich (noch) milde
Im Vergleich zu Österreich, Deutschland oder Frankreich hat die Schweiz noch recht tiefe Jugendstrafen. Aber auch hier wird über eine Verschärfung diskutiert. «Diese Wellenbewegungen sind häufig getrieben von schweren Einzelfällen, die die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzen», sagt Ege.
Schwere Strafen führen nicht zu weniger Delikten.
So wie der Fall in Zürich: Der antisemitisch motivierte Terroranschlag hat die Bevölkerung schockiert. Dass der Täter nur ein Jahr ins Gefängnis soll, mag bei vielen für Unverständnis sorgen.
Laut Ege kann man im Namen der Gerechtigkeit härtere Strafen fordern, aber: «Schwere Strafen führen nicht zu weniger Delikten – Massnahmen hingegen schon.» Insofern sei das Schweizer Jugendstrafrecht gut austariert.