Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) fängt massenhaft Daten von Schweizer Telekomunternehmen über die Landesgrenzen hinaus ab und wertet sie aus. Wie mit einem gigantischen Schleppnetz fischt der NDB nach Daten, um an wertvolle Informationen zu kommen – zur Sicherheit des Landes.
Doch Ende letzten Jahres entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung nicht vereinbar ist mit der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention. Der Nachrichtendienst müsse diesen Mangel in fünf Jahren beheben oder die Aufklärung stoppen. Heute teilte der NDB mit, dass er dem Urteil Folge leisten will.
Konkret will der NDB den Schutz vor Missbrauch der gesammelten Daten verbessern und gewährleisten, dass nur die wichtigen und richtigen Daten bearbeitet werden. Besonders schützenswerte Kommunikation – zum Beispiel wenn ein Journalist mit einem Informanten spricht oder ein Anwalt mit seinem Mandanten – soll besser geschützt werden.
Jetzt haben wir fünf Jahre Zeit, dies im Rahmen der ohnehin laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes anzupassen.
Das Gericht anerkenne, dass sorgfältige Anpassungen Zeit benötigten und bestätige die Bedeutung der Überwachung, sagt NDB-Kommunikationschefin Linda von Burg. Für den NDB sei das Urteil eine Chance: «Jetzt haben wir fünf Jahre Zeit, dies im Rahmen der ohnehin laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes anzupassen.»
Das tut der NDB voraussichtlich, indem er ein drittes Revisionspaket mit diesen Anpassungen auf die zwei anderen Pakete hievt, die bereits in Arbeit sind. «So können wir sie sorgfältig ins Gesetz integrieren, ohne die anderen Pakete zu verzögern. Denn diese sind angesichts der aktuellen Bedrohungslage dringend», sagt von Burg.
Parallele Pakete
Seit Jahren sind Bundesrat und Parlament an der Arbeit zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Die Botschaft zum ersten Paket verabschiedet der Bundesrat vielleicht demnächst. Beim zweiten Paket, bei dem es vor allem um Massnahmen gegen Cyberbedrohung geht, beginnt erst nächstes Jahr die Vernehmlassung.
Wie also soll diese zusätzliche Revision für die Funk- und Kabelaufklärung die laufenden Arbeiten nicht bremsen und innerhalb von fünf Jahren erledigt sein? Drei parallele Pakete zu haben, sei gerade der Vorteil, sagt die Kommunikationsleiterin des NDB: «Falls sich Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung ergeben sollten, werden wir diese selbstredend nutzen.»
Wir haben grösste Fragezeichen, ob es überhaupt möglich ist, diese Mängel zu beheben.
Was für den Nachrichtendienst eine Chance ist, ist für den Anwalt für Grundrechte, Viktor Györffy, ein zweifelhafter Versuch, die Funk- und Kabelaufklärung menschrechts- und verfassungskonform zu gestalten. «Wir haben grösste Fragezeichen, ob es überhaupt möglich ist, diese Mängel zu beheben», sagt Györffy.
Massenüberwachung sei nämlich darauf angelegt, ganz viele Daten auch von unbescholtenen Bürgern zu sammeln und zu sichten. Dadurch würden ihre Grundrechte verletzt. Überhaupt stelle sich die Frage, wie das Programm betrieben werden kann – und wie gleichzeitig das Anwaltsgeheimnis und der journalistische Quellenschutz gewährleistet werden können.
«Es ist an sich schon fragwürdig, dass das Ganze jetzt fünf Jahre weiterlaufen kann», sagt Györffy. «Wenn diese Mängel danach immer noch bestehen, muss die Überwachung sofort abgeschaltet werden.»
Darauf hofft der Anwalt für Grundrechte. Und der NDB hofft, dass fünf Jahre reichen, um die vom Gericht verlangten Mängel zu beheben. Die Überwachung müsse weitergehen.