Kein Urlaub für den «Sadisten von Romont»: Der Mann, der in den 1980er-Jahren mehrere Jugendliche gefoltert, sexuell missbraucht und ermordet hatte, sitzt seit seiner Verurteilung im Jahr 1989 im Gefängnis – ohne Urlaub. Das Bundesgericht hat am Mittwoch sein Gesuch auf Hafturlaub erneut abgelehnt.
Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm eine sehr hohe Rückfallgefahr. Das Bundesgericht argumentiert: Eine Person, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüsse, habe erst dann Anspruch auf Schritte zur Resozialisierung, wenn das Rückfallrisiko ausreichend gesenkt sei.
Früher war das anders: Bis in die 1990er-Jahre dominierte die Überzeugung, Sexual- und Gewaltstraftäter liessen sich therapieren und resozialisieren. Entsprechend grosszügig gewährten die Behörden regelmässige Hafturlaube, um die Täter auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Doch 1993 änderte ein schockierendes Verbrechen diese Haltung grundlegend: Ein als extrem gefährlich geltender Triebtäter – verurteilt wegen elf Vergewaltigungen und zwei Sexualmorden zu lebenslanger Haft mit Verwahrung – missbrauchte und tötete während eines Hafturlaubs eine 20-Jährige. «Dieser Fall führte in Politik, Justiz und bei der Bevölkerung zu einem Meinungsumschwung», sagt Rechtssoziologe Lukas Gschwend von der Universität St. Gallen.
Der Gesinnungswandel: Die Pfadiführerin war und blieb nicht das einzige Opfer eines rückfälligen Täters. Als Reaktion darauf lancierten Opferangehörige erfolgreich eine Volksinitiative, die verlangte, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang zu verwahren – ohne frühzeitige Entlassung oder Hafturlaube. Sie wurde 2004 angenommen.
«Die Empörung über die lasche Vollzugspraxis gegenüber schweren Delinquenten der 70er- und 80er-Jahre war gross», erklärt Gschwend. Und zeigte Wirkung: Die Behörden agieren seither deutlich vorsichtiger. «Während Psychiater früher vor allem als Therapeuten handelten und Täter als Patienten betrachteten, steht heute die Risikobeurteilung mit Hilfe empirisch gestützter forensischer Instrumente im Zentrum», so Gschwend.
Immer mehr Verwahrungen: Die Zahl der Verwahrten hat in den letzten 30 Jahren laufend zugenommen. Einerseits schafft das Sicherheit: «Trotz Bevölkerungswachstums ist die Wahrscheinlichkeit einer schweren Wiederholungstat heute geringer als in den 1970er-Jahren», so Gschwend. Andererseits sorgt es auch für Kritik: «Wissenschaft und Justiz haben Bedenken, dass mehr Personen als gefährlich eingestuft werden, als es tatsächlich sind.»
Könnte «Vierfach-Mörder von Rupperswil» wieder freikommen? Der Vierfach-Mörder von Rupperswil – einer der berüchtigtsten Täter der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte – pfadet sich derzeit einen Weg in die Freiheit vor: Er kämpft um eine Therapie, damit er dereinst – trotz lebenslanger Freiheitsstrafe mit Verwahrung – als «therapiert» und «ungefährlich» entlassen werden kann. Gschwend stuft die Wahrscheinlichkeit einer Entlassung aber als gering ein. Er sieht im Moment keine Anzeichen für einen erneuten Gesinnungswandel - weder in Politik noch Gesellschaft. «Hoch entwickelte Gesellschaften sind risikoscheu, denn sie haben viel zu verlieren.»