Im Aargau bleiben die traditionellen Bezeichnungen «Gemeindeammann» (Gemeindepräsident) und «Landammann» (Regierungspräsident) erhalten. Das Kantonsparlament ist nicht auf eine Vorlage eingetreten, welche geschlechtsneutrale Begriffe einführen wollte.
Der Entscheid fiel mit 69 zu 64 Stimmen relativ knapp. Damit ist die Änderung vom Tisch, welche die Regierung im Auftrag des Parlaments in alter Besetzung erarbeitet hat. Bereits dieser Vorstoss war damals knapp gefasst worden, mit dem Stichentscheid der Ratspräsidentin.
Tradition nicht opfern
Die Fraktionen von SVP und FDP, die über eine knappe Mehrheit im Parlament verfügen, setzten sich durch. Es sei der falsche Weg, historisch gewachsene Begriffe wegen eines «falsch verstandenen Modernisierungseifers» zu opfern, hielt die SVP fest.
Auch Jeanine Glarner (FDP), Frau Gemeindeammann von Möriken-Wildegg, hielt nichts von einer Änderung.
Gemeindeammann ist eine Funktion und nicht die Bezeichnung eines Geschlechts.
Kritische Stimmen gab es auch aus anderen Parteien. Lutz Fischer (EVP) wehrte sich gegen den Vorwurf, Gegner der Vorlage seien sexistisch oder würden die Arbeit von Frauen nicht anerkennen.
Es sind schöne alte Begriffe.
«Es kann doch nicht sein, dass ich als Reformierter nach Appenzell Innerrhoden ziehen muss, damit ich noch in einem Kanton mit schönen alten Begriffen leben kann.»
Sprachliche Relikte aus einer anderen Zeit
Für die Änderung der Begriffe in der Kantonsverfassung machten sich die Mitte-Partei, GLP, SP und Grüne stark. Landammann und Gemeindeammann seien sprachliche Relikte aus einer Zeit, als Politik reine Männersache gewesen sei.
Präsidium ist ein Begriff, den jede und jeder versteht.
Carole Binder-Meury (SP) fand, mit dem Begriff Gemeindepräsidium würde man Klarheit und Respekt schaffen. Zugleich würde den Frauen Respekt gezollt, die im Kanton Aargau Verantwortung übernehmen, so die Gemeindepräsidentin von Magden. «Präsidium ist ein Begriff, den jede und jeder versteht: modern, funktional und präzise.»
Die neuen Titel würden keine Kompetenzen und Strukturen verändern, hielten die Grünen fest. Man müsse Schritte vorwärts machen für die Gleichberechtigung, betonte die GLP. Und die SP wies darauf hin, dass das Volk nicht über die Frage entscheiden könne, wenn das Parlament die Vorlage zur Änderung der Kantonsverfassung nicht berate und überweise.
Eine Frage der Gleichstellung?
Es sei keine Gleichstellungsfrage, fand hingegen Jeanine Glarner. Wenn sie auf das Thema angesprochen werde, höre sie oft: «Habt ihr eigentlich nichts Besseres zu tun, als über solche Dinge zu diskutieren?» Für sie ist klar: «Gemeindeammann ist eine Funktion und nicht die Bezeichnung eines Geschlechts.»
Die Debatte zeigt, dass Bezeichnungen identitätsstiftend und identitätsbildend sein können.
Regierungsrat Dieter Egli (SP) räumte ein, dass die Frage für den Kanton Aargau nicht existenziell sei. Gleichzeitig zeige die Debatte aus seiner Sicht, dass Bezeichnungen wichtig sein könnten. Identitätsstiftend oder identitätsbildend. Man müsse offen sein für veränderte Bezeichnungen.
Weil der Grosse Rat nicht auf die Vorlage eingetreten ist, entscheidet nun nicht das Stimmvolk über die Änderung. Wäre das Parlament auf das Geschäft eingetreten, hätte das Mitte-links-Lager voraussichtlich das Referendum ergriffen – und damit die Aargauer Stimmbevölkerung über die Zukunft des Gemeindeammanns entscheiden lassen.