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Keine Wurst vom Holzkohlegrill Was die Alarmstufen und das Feuerverbot genau heissen

Wegen der grossen Trockenheit herrscht Waldbrandgefahr. Auch in Dörfern und Städten ist die Gefahr von Bränden gross. Viele Kantone und Gemeinden haben verschiedene Feuerverbote erlassen. Was man machen darf und was nicht. Und welche Konsequenzen einem drohen, wenn man ein Verbot übertritt.

Die Situation: Die Hitzewelle und die anhaltende Trockenheit hinterlassen Spuren. In weiten Teilen der Schweiz gilt eine hohe Waldbrandgefahr. In allen Kantonen gilt erhöhte Alarmbereitschaft. Da die Kantone für den Waldschutz zuständig sind, unterscheidet sich die Intensität der Verbote stark nach Region.

Absolutes Feuerverbot im Freien (Stufe 5: sehr grosse Gefahr): Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. In vielen Kantonen und Dutzenden Gemeinden sind Feuer im Freien (inklusive offizieller Wald- und Grillstellen, sowie Holzkohlegrills) komplett verboten. Auch das Abfeuern von Feuerwerk ist untersagt. Das Feuerverbot gilt auch für private Gärten, Balkone und Holzkohlegrills. Dazu gehören etwa die Kantone Glarus, Freiburg, Neuenburg, Sankt Gallen, Solothurn, Thurgau, Uri und Wallis. Absolute Feuerverbote haben mehrere Regionen im Kanton Graubünden, sowie Städte wie Zürich, Winterthur, oder Uster.

Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (Stufe 4: grosse Gefahr): Es ist verboten, im Wald oder in der Nähe eines Waldes ein Feuer zu entfachen. Meistens gilt ein Abstand von 50 bis 200 Metern. Auch offiziell eingerichtete Grillstellen dürfen nicht benutzt werden. Brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen sehr wahrscheinlich Feuer. Dazu kommt ein absolutes Feuerwerksverbot. Dies gilt unter anderem in den Kantonen Aargau, Basel-Land und Basel-Stadt, beide Appenzell, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Zürich, Zug sowie in mehreren Regionen im Kanton Bern. Auch das Wegwerfen von Zigaretten oder Streichhölzern ist vielerorts explizit verboten.

Wasserentnahmeverbot: In verschiedenen Kantonen gilt zudem ein Wasserentnahmeverbot in verschiedenen Gewässern.

Sicht auf eine Grillplatte mit Würstchen und Teig.
Legende: Mit der Bratwurst vom offenen Feuer ist es an vielen Orten vorbei Flickenteppich Schweiz: Das Grillieren mit Holz oder Holzkohle ist fast überall im Wald verboten, nur an wenigen Orten ist es noch erlaubt. Keystone/Gaetan Bally

Vorsorgliche Warnungen: In vielen Gemeinden und Teilen von Kantonen gilt die Pflicht zu extrem erhöhter Vorsicht. Oft haben dort einzelne Gemeinden eigenständig ein absolutes Verbot verhängt. Gas- und Elektrogrills bleiben auf festem Untergrund im Siedlungsgebiet meistens erlaubt.

Mit der anhaltenden Trockenheit können sich Feuer extrem schnell ausbreiten. Die aktuelle Waldbrandgefahr ist auf dieser Karte ersichtlich.

So werden die Verbote durchgesetzt:
Gemeindepolizeien, Kantonspolizei, Wildhüter und Forstwarte kontrollieren bekannte Grillstellen und Waldränder. Wer unerlaubt grilliert, wird von der Polizei angezeigt. Das gilt auch dann, wenn kein Brand entsteht. Das Verfahren läuft über das Statthalteramt oder die Staatsanwaltschaft.

Die weiteren Gefahrenstufen

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  • Stufe 3 (erheblich): Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen.
  • Stufe 2 (mässig): Spontane Feuer können lokal entstehen.
  • Stufe 1 (gering): Kleine Feuer können nicht ganz ausgeschlossen werden.

Es drohen hohe Bussen:
Die Busse beträgt mindestens 100 Franken, kann aber je nach Kanton und Gefahrenstufe schnell mehrere Tausend Franken erreichen, wie der «Beobachter» schreibt.

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Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 16.7.2026, 17.30 Uhr ; 

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