Es ist kurz vor halb sieben am 10. März 2026. N.* trifft mit dem Zug am Bahnhof Kerzers FR ein, sie ist auf dem Heimweg von der Uni. Neben den Gleisen sieht sie eine riesige Rauchwolke. Sie läuft – am brennenden Postauto vorbei – nach Hause. Dort erhält sie einen Anruf ihres Vaters. «Er fragte mich, ob ich bereits wisse, dass meine Mutter in diesem Postauto gewesen sei.»
N.* kehrt zurück zum Bahnhof. Später erfährt sie: Ihre Mutter hat überlebt. Sie wurde mit schweren Brandverletzungen ins Unispital Zürich geflogen. Dort liegt sie im Koma und kämpft um ihr Leben.
35 Tage Soforthilfe
Auf derselben Abteilung des Spitals liegen auch Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Sie und ihre Angehörigen erhielten drei Monate Soforthilfe, 10'000 Franken vom Kanton Wallis und einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken vom Bund.
Die Töchter des Opfers von Kerzers erhielten lediglich 35 Tage Soforthilfe – für Transport- und Reisekosten, für psychologische Hilfe oder den Anwalt etwa. Danach mussten sie ein Gesuch um längerfristige Hilfe stellen und Unterlagen wie etwa die Steuererklärung einreichen.
Weniger Bürokratie wäre wünschenswert gewesen, sagt S.*, die zweite Tochter. «So hätten wir uns um unsere Mutter kümmern und das Administrative zur Seite legen können.» Es sei ja von Beginn weg klar gewesen, dass der Spitalaufenthalt der Mutter lange dauern werde und die Kosten in Zürich hoch seien.
Opfer von Crans-Montana anders behandelt
Der zuständige Freiburger Staatsrat Philippe Demierre argumentiert: «Im Gegensatz zum Kanton Wallis verfügt der Kanton Freiburg über kein kantonales Gesetz für finanzielle Leistungen ausserhalb des Opferhilfegesetzes. Und in Anwendung der kantonalen Richtlinien ist es nicht möglich, die Soforthilfe zu verlängern.»
Bundesrat Beat Jans begründet sechs Tage nach dem Postautobrand in Kerzers die Nichtzahlung eines Solidaritätsbeitrages damit, dass die Opfer von Crans-Montana gegenüber «normalen» Opfern benachteiligt seien – auch wenn so ein Ereignis immer schrecklich sei.
Auf Anfrage präzisiert die Medienstelle des Bundesamtes für Justiz (BJ): «Die Analyse des BJ hat gezeigt, dass aufgrund der hohen Opferzahl in Crans-Montana das System an seine Grenzen stösst. Das ist der Grund für die Unterstützungsleistungen des Bundes. Beim Brand in Kerzers gibt es aufgrund der Opferzahl keine Anzeichen, dass das bestehende Hilfsangebot an Grenzen stösst.»
Zentren für Brandverletzte in Zürich und Lausanne
Für die beiden Töchter ist diese Begründung unverständlich – auch wenn die Tragödie von Crans-Montana nicht mit dem Postautobrand in Kerzers zu vergleichen sei: «Wie wollen sie uns erklären, dass wir nicht gleich benachteiligt sind wie Angehörige von Crans-Montana?», fragt N.*
Wir konnten nicht mitbestimmen, wo unsere Mutter behandelt wird.
Den Töchtern ist klar, dass man nicht allen Opfern einer Tragödie einen Solidaritätsbeitrag bezahlen könne. Doch der entscheidende Unterschied sei: «Wir konnten nicht mitbestimmen, wo unsere Mutter behandelt wird», sagt N. In der Schweiz gäbe es zwei hochspezialisierte Zentren für Schwerbrandverletzte, in Zürich und in Lausanne. Darum entstünden zwangsläufig Kosten für Anreise und Unterkunft.
Die Töchter möchten finanzielle Gerechtigkeit. Und: Sie möchten sich nicht um Geld kümmern – sondern um ihre Mutter, die auch gut zwei Monate nach dem Brand immer noch um ihr Leben kämpft.
*Namen der Redaktion bekannt