- Die Verurteilung eines Berner Oberländers zu einer Freiheitsstrafe von 17.5 Jahren ist rechtskräftig.
- Er hatte zwei Afghanen, nachdem er sie für sexuelle Handlungen bezahlt hatte, eine Schlucht hinuntergestossen. Nur ein Opfer überlebte.
- Die Beschwerde gegen das Urteil des 68-Jährigen wurde vom Bundesgericht abgewiesen.
Das Berner Obergericht verurteilte den Beschwerdeführer im Juli 2024 in einem Indizienprozess wegen versuchter Tötung und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 6 Monaten. Im Mai 2019 stiess der 68-Jährige einen jungen Afghanen im Kiental in eine Schlucht. Das Opfer starb aufgrund seiner Verletzungen.
Im November des gleichen Jahres fuhr der Verurteilte wieder mit einem jungen Afghanen in die gleiche Gegend und stiess diesen in die Schlucht oberhalb des Gornerbachs. Dieses Mal überlebte das Opfer und wurde am nächsten Morgen durchnässt und unterkühlt an einer Strasse von einem Ehepaar angetroffen. Dies geht aus dem publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
In beiden Fällen hatten die jungen Männer eine sexuelle Beziehung zum Berner Oberländer, der sie für ihre Dienste bezahlte. Das zweite Opfer konnte den Tatablauf und den Ort genau beschreiben.
Klares Gesamtbild
Aufgrund der Parallelen zum ersten Fall, der Gutachten und der Auswertung der Mobiltelefone sowie der Randdaten durfte die Berner Vorinstanz davon ausgehen, dass der Oberländer in beiden Fällen der Täter war. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in seinen Erwägungen.
Der Verurteilte kritisierte in seiner Beschwerde im Wesentlichen die Beweiswürdigung und die Rekonstruktion der Tatabläufe. Das höchste Schweizer Gericht folgte seinen Argumenten jedoch nicht. Vielmehr bestätigt es die Begründung des Urteils der Vorinstanz.
Der Beschwerdeführer richtete seine Kritik nicht auf die gesamte Beweislage, sondern beschränkte sich auf einzelne Indizien. Er stellte oftmals seine eigene Sicht dar, ohne sich mit der Begründung der Vorinstanz auseinanderzusetzen.