- Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Blausee AG gegen den Installationsplatz für den Ausbau des Lötschberg-Basistunnels abgelehnt.
- Das Projekt im Steinbruch Mitholz im Kandertal BE beeinträchtige das Grundwasser nicht.
- Der Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels kann wie geplant stattfinden.
Die Betreiber des Naturparks Blausee mit Hotel und Forellenzucht wehrten sich gegen den geplanten Installationsplatz, weil sie befürchteten, verschmutztes Material könnte ins Grundwasser gelangen und ihre Fischzucht beeinträchtigen. Denn: Zwischen 2018 und 2020 verendeten zahlreiche Fische in dieser Zucht.
Nun kommt das Bundesgericht zum Schluss: Das Projekt der BLS für den Ausbau des Lötschberg-Basistunnels verletzt das Abfall- und Gewässerschutzrecht nicht. Im Steinbruch in Mitholz dürfe nur sauberes Material abgelagert werden.
Ausserdem gebe es strenge Auflagen betreffend Entwässerung und Abdichtung. Darum schätzt das Bundesgericht das Risiko für eine Verschmutzung des Grundwassers als sehr gering ein. Zudem seien frühere Verschmutzungen saniert worden und es gebe keine neuen Altlasten.
Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels wie geplant
Somit hat das Bundesgericht die Beschwerde der Blausee AG vollständig abgewiesen. Die Blausee AG ihrerseits teilte am Freitagmorgen mit, dass sie das Urteil respektiere. Sie muss nun die Gerichtskosten tragen. Und: Der Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels kann wie geplant stattfinden.
Nicht tangiert von diesem Urteil ist das laufende Strafverfahren zur Klärung des Fischsterbens in der Forellenzucht, das die Besitzer des Blausees angestossen hatten. Im Steinbruch Mitholz sollen jahrelang belastete Materialien aus dem Lötschbergtunnel widerrechtlich zwischen- und abgelagert worden sein.