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Kleinste Münze der Schweiz Hat der Fünfräppler bald ausgedient?

Der Fünfräppler ist unbeliebt, zeigt eine neue Umfrage. Preisgestaltend bleibt er vorerst noch.

Unbeliebter Fünfräppler: Nicht alles, was glänzt, ist aus Gold. Das gilt gerade für den Fünfräppler. Goldig mag die Legierung glänzen, für die Menschen wird er immer wertloser. Die hauptsächlich kupferhaltige Münze scheint unbeliebter zu sein denn je. Eine im Auftrag eines Edelmetallhändlers durchgeführte Befragung zeigt, eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer will den Fünfräppler abschaffen. Vor allem im Tessin und in der Westschweiz wollen die Leute das Fünfrappenstück weghaben. Der Blick hat als erstes über die Umfrage berichtet.

Ein goldener Fünfräpplier liegt auf einer silberfarbenen Münze.
Legende: Hat er bald seine Funktion erfüllt und wird abgeschafft? Der Fünfräppler. Keystone / GAETAN BALLY

Immer mehr im Umlauf: Der Fünfräppler mag unbeliebt sein, gleichzeitig steht er hoch im Kurs. Denn die Zahl der sich im Umlauf befindenden Münzen steigt von Jahr zu Jahr. Der Grund: Viele Fünfer gehen vergessen in irgendeiner Schublade, im Sparschwein oder in einem alten Portemonnaie. Oder sie gehen verloren – wer kriecht schon unter den Tisch für einen fallen gelassenen Fünfräppler? Da braucht es Nachschub, und das lässt die Zahl anwachsen. Noch prägt die Eidgenössische Münzstätte Swissmint jährlich eine von der Nationalbank bestellte Anzahl Fünfräppler.

Der Nutzen des Fünfräpplers: Er ist preisgestaltend. Seit der Bundesrat den Einräppler 2007 aus dem Verkehr gezogen hat, ist der Fünfräppler die kleinste Einheit bei Barbezahlungen. Die meisten Detailhändler bilden ihre Verkaufspreise in Fünfrappen-Abständen. Darum warnt die Stiftung für Konsumentenschutz auch vor der Abschaffung des Fünfräpplers. Sie befürchtet einen Teuerungsschub. Die Detailhändler würden bei einer Abschaffung dann ihre Preise auf Zehn-Rappen-Einheiten anpassen – und wohl in den meisten Fällen einfach erhöhen. So die Befürchtung des Konsumentenschutzes.

Rappengenaue Preise sind möglich: Detaillisten müssen Produktpreise nicht in Fünfer-Schritten kommunizieren. Ein Aktionspreis für Windeln darf durchaus auf den Rappen genau sein. Das ist erlaubt. Davon machen deutsche Discounter in der Schweiz Gebrauch, wenn sie mit Preisen wie 9.99 Franken für ein Produkt werben. Auch Tankstellen kennen rappengenaue Preise. Oder auch Rechnungen, die dann per Banküberweisung elektronisch beglichen werden, können rappengenau erfolgen. Bei einer Barbezahlung muss aber gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft das Total des Einkaufs auf den nächsttieferen Fünfrappen-Wert abgerundet werden. Ansonsten sei dies eine irreführende Preisangabe und ein Verstoss gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung.

Aktions-Preisschilder für Erdbeeren und Himbeeren in einem Discounter
Legende: Deutsche Discounter setzen auf rappengenaue Preise. Andere Detailhändler sind zurückhaltend. Keystone / CHRISTIAN BEUTLER

Abschaffung wird diskutiert: Schon 2005 wollte der Bundesrat neben dem Einräppler auch den Fünfräppler abschaffen. Nach Protesten der Konsumentenverbände und Detaillisten hat er darauf verzichtet. Inzwischen ist das Zahlen generell mit Münzen und Noten zurückgegangen. Konkrete Pläne zur Abschaffung scheint es aktuell nicht zu geben. Aber nach der Abstimmung zur Bargeld-Initiative könnte es vielleicht schnell gehen. Dann könnte es plötzlich heissen: Den Fünfer und das Weggli gleichzeitig haben – das gibt es nicht mehr.

Rendez-vous, 3.2.2026, 12:30 Uhr; wilh

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