Darum geht es: Im Lungernsee darf nur fischen, wer ein Patent hat. Das Fischerparadies Lungern verkauft diese, Hauptaktionärin ist die Gemeinde Lungern selbst. Doch: Eigentlich dürfte es die Betriebszentrale und die Parkplätze der AG am See gar nicht geben. Sie stehen mitten in der Landwirtschaftszone, wo solche Nutzungen rechtswidrig sind. Eine angestrebte Umzonung scheiterte spätestens im letzten Mai. Trotzdem tolerieren die Behörden die widerrechtlichen Bauten bis heute.
Das Problem: Trotz fehlender Rechtsgrundlage erteilte der Kanton Obwalden dem Fischerparadies 2013 eine Bewilligung, um die Betriebszentrale in einem ehemaligen Kraftwerksgebäude einzurichten. Auch mehrere Parkfelder wurden «befristet toleriert». Der Kanton rechnete damit, dass rasch eine rechtskonforme Situation hergestellt werden kann. Geplant war eine Sonderzone für Fischerei. Die Planung nahm jedoch Jahre in Anspruch und scheiterte nun mit der Absage des Bundes.
Die Kritik: Eine Interessensgemeinschaft und ein Vorstoss im Kantonsparlament aus den Reihen der Mitte-Partei kritisieren, dass die Behörden den rechtswidrigen Zustand seit 15 Jahren tolerieren. Sie sprechen zudem einen Interessenskonflikt an, da die Gemeinde Lungern die grösste Aktionärin des Fischerparadieses ist. In erster Linie müsste sie bei zonenfremden Bauten einschreiten. Auch mindestens eine Privatperson hat gegen die Gemeinde Beschwerde eingereicht.
Das sagt die Gemeinde: Die Gemeinde Lungern hält auf Anfrage fest, «dass das Projekt in der Gemeindebevölkerung eine sehr hohe Akzeptanz geniesst». Das Fischerparadies sei in der Region als «vollumfänglich geschätzter Leistungsträger» verankert. Zu Fragen bezüglich des Interessenkonflikts oder der aktuell nicht zonenkonformen Nutzung will sich die Gemeinde nicht äussern. Sie verweist auf laufende Verfahren.
Das sagt der Kanton: Der Obwaldner Regierungsrat hat die Betriebszentrale und die Parkplätze in der Landwirtschaftszone bisher geduldet. Der zuständige Baudirektor Josef Hess verweist auf die Verhältnismässigkeit: «Es laufen Planungsprozesse für einen rechtskonformen Zustand. Unter diesen Bedingungen haben wir es als unverhältnismässig erachtet, einen Betrieb mit mehreren Angestellten zu schliessen.» Zudem sei das Fischerparadies von Bedeutung für den Tourismus in Lungern. Der jährliche Umsatz beträgt nach Angaben der Regierung rund eine Million Franken.
So geht es weiter: Vorderhand läuft der Betrieb des Fischerparadieses weiter und die Behörden suchen weiter nach Lösungen. Bei der Betriebszentrale ist allenfalls eine Nutzung aufgrund des Denkmalschutzes möglich. Da das ehemalige Kraftwerksgebäude ein Objekt von regionaler Bedeutung ist, darf es unter Auflagen des Kantons umgenutzt werden. Mit der Ablehnung der Sonderzone durch den Bund dürften vor allem die Parkplätze ein Knackpunkt bleiben. Für den Andrang an durchschnittlichen Tagen bräuchte es 30 bis 45 Parkfelder. Aktuell läuft dazu eine Überprüfung der Möglichkeiten durch die Gemeinde Lungern.