Die Ausgangslage: Das Südufer des Bielersees ist ein beliebtes Erholungsgebiet. Es hat Campingplätze, Grillstellen, Plätze zum Baden, einen Wanderweg direkt am Ufer und zwei nationale Velorouten, die durch das Gebiet führen. Gleichzeitig ist das Südufer auch ein Natur- und Vogelschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Das Aaredelta Hagneck beispielsweise steht seit 1954 unter Schutz, der Seestrand Lüscherz seit 1972. In den letzten Jahrzehnten habe der Druck auf die Natur in diesem Gebiet durch Freizeitaktivitäten deutlich zugenommen, heisst es in einem Papier der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Deshalb arbeitete der Kanton seit einigen Jahren daran, Natur und Tiere besser zu schützen.
Der Kompromiss: Es folgten langwierige Verhandlungen. Auf der einen Seite die Naturschutzorganisationen, auf der anderen Seite Anwohnerinnen und Anwohner, die das Gebiet weiterhin nutzen wollten. Nach mehreren Mitwirkungen, Runden Tischen und Gesprächen präsentierte der Kanton Bern Ende 2025 einen Schutzbeschluss. Damit sollen die beiden Gebiete zum Naturschutzgebiet «Aaredelta am Bielersee» zusammengefasst werden. Neu ist beispielsweise, dass Baden örtlich und zeitlich eingeschränkt wird. Man darf nur auf gekennzeichneten Wegen fahren oder gehen.
Gemäss wissenschaftlichen Grundlagen brauchen die Wasser- und Zugvögel grössere Schutzzonen, damit sie nicht gestört werden.
Die Beschwerde: Die Vogelschutzorganisation Birdlife, die bei den Gesprächen im Vorfeld dabei war, hat nun Beschwerde gegen diesen Schutzbeschluss eingereicht. «Der Schutzbeschluss verletzt die geltenden Gesetze recht deutlich», sagt der Geschäftsführer von Birdlife, Raffael Ayé. Beispielsweise mit einem Badeplatz mitten im Hagneck-Delta. «In den Sommermonaten ist die Schutzzone auf dem See zu klein. Gemäss wissenschaftlichen Grundlagen brauchen die Wasser- und Zugvögel grössere Schutzzonen, damit sie nicht gestört werden», so der Birdlife-Geschäftsführer. Seiner Meinung nach verstösst der Kanton Bern damit gegen mehrere geltende Gesetze.
Diese Verbesserungen haben wir höher gewichtet als die teilweise sehr schmerzlichen Abstriche, die im Rahmen des Kompromisses gemacht werden mussten.
Keine Beschwerde: Auch die Naturschutzorganisation Pro Natura Bern nahm an den Gesprächen mit dem Kanton teil. Aber im Gegensatz zu Birdlife hat Pro Natura Bern keine Beschwerde eingereicht. Der neue Schutzbeschluss bringe gegenüber dem alten weitreichende Verbesserungen, sagt Lorenz Heer, Präsident von Pro Natura Bern: «Diese Verbesserungen haben wir höher gewichtet als die teilweise sehr schmerzlichen Abstriche, die im Rahmen des Kompromisses gemacht werden mussten.» Zwar ist auch Pro Natura Bern der Meinung, dass der Kanton Bern mit dem vorliegenden Schutzbeschluss geltende Gesetze nicht einhält. Trotzdem habe man auf eine Beschwerde verzichtet, weil eine solche die Verbesserung des Natur- und Tierschutzes am Südufer des Bielersees verzögere.
So geht es weiter: Nun ist der Ball beim bernischen Verwaltungsgericht, das die Beschwerde von Birdlife beurteilt. Bis ein Urteil vorliegt, wird es voraussichtlich 2027. Und bis dieses rechtskräftig ist, kreist noch mancher Rotmilan über dem Aaredelta am Bielersee und blickt hinunter auf Schulkinder, die am Seeufer ihre Cervelats bräteln, und auf Ruderinnen und Ruderer, die auf dem Bielersee für den nächsten Wettkampf trainieren.