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Bundesnahe Betriebe Kommission fordert Lohndeckel bei Kaderlöhnen

Die Chefs von Unternehmen und Anstalten des Bundes sollen nicht mehr verdienen als Bundesräte. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates will die Löhne deckeln.

Worum geht es? Geschäftsleitungsmitglieder von Unternehmen des Bundes sollen nicht mehr verdienen dürfen als ein Bundesrat. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) gutgeheissen. Ist die Schwesterkommission des Ständerates einverstanden, kann sie eine gesetzliche Regelung ausarbeiten. Die Höhe gewisser Löhne von Kaderangestellten in bundesnahen Betrieben stiessen in der Bevölkerung auf Unverständnis, hält die Kommission fest.

Was wird genau gefordert? Die Kommission hat sich für differenzierte Lösungen ausgesprochen – je nachdem, wie weit die einzelnen Unternehmen dem Markt ausgesetzt sind. Leutenegger Oberholzer fordert mit ihrer Initiative «angemessene» Vergütungen. Das höchste Gehalt eines Geschäftsleitungsmitglieds soll aber das Bruttogehalt eines Bundesratsmitglieds nicht überschreiten dürfen. Dieses beträgt rund 475'000 Franken.

Gibt es weitere ähnliche Bestrebungen? Der Bundesrat beschränkte im November 2016 die Boni und die Nebenleistungen für die Chefs von Post, SBB, Skyguide, Ruag, Sifem und Identitas. Künftig dürfen die variablen Lohnanteile höchstens 50 Prozent des fixen Lohnes betragen. Die Generalversammlungen der Unternehmen können zudem künftig im Voraus eine Obergrenze für die Löhne des Verwaltungsrats, des Verwaltungsratspräsidiums und der Geschäftsleitung festlegen. Die Statuten sollen spätestens an den Generalversammlungen 2018 geändert werden.

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