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Konsumentenschutz Bundesgericht: Pflanzenmilch darf nicht «Milch» heissen

Laut Bundesgericht darf vegane Hafermilch nicht «Milk» genannt werden. Nur was aus dem Euter eines Tieres kommt, sei Milch.

Darum geht es: Unter anderem bei Migros und Coop ist ein Alpro-Haferdrink von Danone Schweiz erhältlich. Auf der Verpackung steht: «SHHH.... THIS IS NOT MILK», wobei das i in «Milk» durch einen milchigen Tropfen ersetzt ist. Das Kantonale Labor Zürich stuft diese Aufmachung als irreführend ein.

Verwechslungsgefahr mit Kuhmilch: Laut dem Labor besteht die Gefahr, dass Konsumentinnen und Konsumenten die weiss-blau gestaltete Tetrapackung mit normaler Milch verwechseln. Auch das Verwaltungsgericht Zürich findet die Gesamtaufmachung des Drinks täuschend: Ein durchschnittlicher Konsument könnte das Produkt für echte Kuhmilch halten.

Das sagt das Gesetz: Laut Schweizer Lebensmittelgesetzgebung müssen vegane Ersatzprodukte so beschriftet werden, dass sie nicht mit fleischhaltigen Produkten verwechselt werden. Etwa dürfen vegane Produkte nicht «Blutwurst», «Fleischkäse» oder «Salami» heissen. Weil die Verordnungen nicht jedes Detail regeln, versucht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV), mit einem Informationsschreiben an die kantonalen Behörden eine einheitliche Auslegung sicherzustellen. Darin stuft es negative Auslobungen wie «Ich bin keine Milch» als irreführend ein.

Gerichtskorrespondentin: «Urteil sorgt für Klarheit»

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Kurzeinschätzung von SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:

Das Urteil des Bundesgerichts mag zwar etwas angestaubt wirken, da sich inzwischen überall herumgesprochen haben dürfte, dass es sowohl tierische als auch pflanzliche Milchsorten gibt. Sie werden in ähnlichen Verpackungen direkt nebeneinander im Regal verkauft, weil sie demselben Zweck dienen: Man kippt sie in den Kaffee oder über das Müesli. Insofern ist nicht ganz nachvollziehbar, warum der Begriff «Milch» für vegane Produkte verboten sein soll. Doch das Urteil ist wichtig, weil es Klarheit und Einheitlichkeit schafft. Weder das EU-Recht noch das Infoblatt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit sind für die kantonalen Labore bindend – die Rechtsprechung des Bundesgerichts hingegen ist es. Somit ist jetzt klar: Milch darf nur heissen, was aus dem Euter kommt.

Das sagt das Bundesgericht: Eine Mehrheit der Richterinnen und Richter ist der Meinung: Milch kommt aus dem Euter eines Tieres – Punkt. Es sei deshalb nicht erlaubt, ein veganes Produkt «Milk» oder «this is not Milk» zu nennen. Eine Richterin warnte zwar, das Gericht verrenne sich. «Kein Mensch in der Schweiz wird meinen, das sei Kuhmilch!», sagte sie und deutete auf die Verpackung mit der Aufschrift «M💧LK». Die Begriffe «Kokosmilch», «Sojamilch» oder «Mandelmilch» hätten sich längst im normalen Sprachgebrauch etabliert. Doch die Richterin konnte sich nicht durchsetzen. Mit vier zu eins Stimmen wies das Bundesgericht die Beschwerde von Danone ab.

Früheres Urteil: Vor knapp einem Jahr hat das Bundesgericht die Verwendung der Bezeichnung «Planted Chicken» wegen Verwechslungsgefahr mit Hühnerfleisch untersagt.

Tetrapackungen im Supermarktregal
Legende: Wer erkennt auf den ersten Blick, welche Milch von der Kuh und welche aus der Fabrik kommt? KEYSTONE / Gaetan Bally

Das sagt die Stiftung für Konsumentenschutz: Aus Sicht der SKS macht es keinen Sinn, ein Produkt als das zu bezeichnen, was es nicht ist. «Überspitzt gesagt wird eine Banane auch nicht bezeichnet als ‹Das ist nicht eine Orange› oder ein Joghurt als ‹Das ist nicht ein Quark›», sagt Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Print. Für Konsumentinnen und Konsumenten sei es wichtig, auf einen Blick zu erkennen, um welches Produkt es sich handle. «Die Verpackung der betreffenden Hafermilch ist verwirrend und unklar.» Zudem sei die Bezeichnung Milch oder Milk zurzeit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen für pflanzliche Alternativen.

Das sagt der Verband Swiss Protein Association (SPA): Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel seien neue, innovative Produkte und müssten leicht erkennbar sein, sagt Karola Krell Zbinden, Geschäftsführerin der SPA. «Wer pflanzliche Alternativen konsumiert, tut dies unter anderem, um den Konsum von tierischen Lebensmitteln zu reduzieren, ohne dabei Verhaltensmuster oder Ernährungsweise stark verändern zu müssen.» Deshalb solle ein Bezug zu ähnlichen tierischen Produkten hinsichtlich der Verwendung möglich sein – wie Vegi-Burger oder Planted Chicken – und auch Abgrenzungen wie «Das ist keine Milch».

Bundesgerichtsurteil 2C_47/2025

Milchpackung auf Frühstückstisch
Legende: Der Stein des Anstosses: die Verpackung des alpro-Haferdrinks. SRF

SRF4 News, 27.03.2026, 12 Uhr

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