Auf die Frage «Welche Ladenöffnungszeiten gelten in der Schweiz?», ist die passende Antwort: «Viele.» Die kantonalen Bestimmungen sind sehr unterschiedlich.
Im Kanton Zürich beispielsweise dürfen Detailhandelsbetriebe von Montag bis Samstag grundsätzlich immer geöffnet sein. Dabei darf von 23 bis 6 Uhr allerdings kein Personal beschäftigt werden. Auch in Ob- und Nidwalden und im Kanton Baselland gelten einzig die Einschränkungen durch das Arbeitsgesetz, welches Nachtarbeit verbietet. Im Kanton Thurgau wiederum gelten Öffnungszeiten von maximal 6 bis 22 Uhr.
Kurzum: In Sachen Ladenöffnungszeiten ist die Schweiz ein kantonaler Flickenteppich.
Nein, zum vierten Mal
Im Mai dieses Jahres wurde im Kanton St. Gallen eine Liberalisierung abgelehnt. Dort sollten die Öffnungszeiten (heute 6 bis 19 Uhr) auf 5 bis 22 Uhr ausgeweitet werden.
Die Stimmenden sagten mit fast 65 Prozent deutlich Nein dazu. Damit wurde eine liberalere Regelung zum vierten Mal abgelehnt.
Restriktiver Kanton Luzern
Wieder einmal, das trifft auch auf Luzern zu. Auch hier stehen die Ladenöffnungszeiten auf der politischen Traktandenliste. Dies, obwohl sich auch hier die Bevölkerung schon mehrmals gegen längere Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.
In Luzern besagt das Gesetz, dass Geschäfte unter der Woche spätestens um 19 Uhr schliessen müssen. Nur die Kantone Jura, Uri und Wallis sind mit Schliesszeit um 18:30 Uhr noch restriktiver.
Nun hat das Kantonsparlament eine Lockerung beschlossen, und zwar für Selbstbedienungsläden.
Auslöser der Diskussion im Parlament sind die sogenannten Hofläden: kleine, unbediente Verkaufsflächen, in denen Landwirtschaftsbetriebe ihre Produkte gleich selbst verkaufen. Diese sollten von längeren Ladenöffnungszeiten profitieren.
Das Luzerner Parlament hat diese Liberalisierung jetzt allerdings breiter gefasst: Es hat beschlossen, dass alle Selbstbedienungsgeschäfte bis zu einer Grösse von 30 Quadratmetern von längeren Ladenöffnungszeiten profitieren. Sie sollen täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen.
Das öffnet Tür und Tor für eine Aushöhlung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes.
In der Debatte standen die liberalisierungsfreundlichen Fraktionen Mitte, FDP und Grünliberale der «unheiligen Allianz» von SVP, SP und der Mehrheit der Grünen gegenüber. Die Linke wehrt sich gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten, weil damit «Tür und Tor für eine Aushöhlung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes» geöffnet werde, hiess es aus den Reihen der SP.
Die SVP ihrerseits argumentierte, man wolle den Verkauf von Produkten der Bauernhöfe fördern, und «nicht den Absatz von Coca-Cola».
«Keine Bevorzugung von Hofläden»
Durchgesetzt indes haben sich Mitte, FDP und GLP. Ein Argument: Hofläden dürften gegenüber anderen Verkaufslokalen nicht bevorteilt werden, zumal sie auch ausserhalb des Hofes in Dörfern oder Städten stehen dürften. Weiter wurde argumentiert, dass es Abgrenzungsprobleme geben könne, wenn zwischen Hofläden und anderen Selbstbedienungsläden unterschieden werden müsse.
Ein (kleiner) Liberalisierungsschritt im Kanton Luzern ist also beschlossene Sache. Und das Thema wird Politik und Bevölkerung weiter beschäftigen: Die Junge Mitte Luzern sammelt aktuell Unterschriften für längere Ladenöffnungszeiten (siehe Kasten).