- Das Kriminalgericht spricht zwei Ärzte und eine Ärztin frei.
- Sie hatten einen zwei Monate alten Jungen wegen eines Leistenbruchs operiert.
- Nach der Einleitung der Narkose für die Operation musste das Kleinkind wiederbelebt werden. Trotzdem wurde die Operation fortgesetzt.
- Vor Gericht ging es um die Frage, ob die Ärzte und die Ärztin die Risiken dieser Operation mit genügend Sorgfalt abgewogen haben.
- Das Urteil des Kriminalgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Freispruch in allen Anklagepunkten: So lautet das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts für einen Anästhesisten, einen Kardiologen und eine Chirurgin. Sie hatten während der Verhandlung auf Freispruch und Genugtuung plädiert.
Sorgfaltspflicht im Visier
Die Staatsanwältin hatte hingegen für das Tötungsdelikt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, davon sechs Monate unbedingt. Zudem hatte sie eine Busse von 10'000 Franken beantragt.
Als Privatklägerschaft hatten die Eltern des verstorbenen Säuglings Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung verlangt. Dafür seien die Beschuldigten «angemessen zu bestrafen».
Diesen Forderungen gab das Gericht nun nicht statt.
Das Vorgehen während der Operation war vor Gericht hochumstritten. Schon kurz nach dem Einleiten der Narkose wurde eine Reanimation nötig, die erfolgreich verlief. Dann wurde eine zweite Narkose eingeleitet. Darauf erlitt das Baby einen Herz-Kreislaufkollaps und starb.
«Allergieartige Reaktion»
Ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich machte eine allergieartige Reaktion als Todesursache aus. Diese Reaktion sei auf einen Gendefekt zurückzuführen.
Die Tatsache, dass der Junge mit einem seltenen Gendefekt zur Welt gekommen war, gab in der Verhandlung zu reden. Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten vor, dass sie diesen Aspekt bei ihren medizinischen Entscheidungen höher hätten gewichten müssen.
Überdies stellte sich für das Gericht die Frage, ob die Operation des Leistenbruchs wirklich dringlich war. Während des Prozesses erklärte einer der Anwälte der Angeklagten, dass jene mit dieser planmässigen Operation einen Notfalleingriff vermeiden wollten.
Gegen dieses Urteil des Kriminalgerichts haben sowohl die Eltern als Privatklägerschaft als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Damit muss das Gericht das Urteil nun schriftlich begründen. Danach entscheiden die Parteien, ob sie den Fall an die nächsthöhere Instanz weiterziehen wollen.