Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Mädchen-Mord im Könizbergwald Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Mutter – 18 Jahre Haft

Es bleibt bei einer Strafe von 18 Jahren – das Bundesgericht lässt Kritik an Ermittlungen und Vorinstanzen nicht gelten.

Im Februar 2022 wurde ein achtjähriges Mädchen im Könizbergwald erschlagen. In einem Indizienprozess verurteilte die Berner Justiz die Mutter des Kindes zu 18 Jahren. Das Bundesgericht bestätigt nun diese Strafe.

Person in Polizeiuniform zieht Absperrband im Wald.
Legende: Ein Polizist sperrt nach dem Fund der Leiche ein Waldstück ab (2. Februar 2022). KEYSTONE/Anthony Anex

Die Mutter des getöteten Mädchens beteuert seit Jahren beharrlich ihre Unschuld und forderte einen Freispruch, alternativ eine mildere Strafe. Doch das Bundesgericht weist die Beschwerde der Mutter in einem heute publizierten Urteil ab.

Das Urteil dürfte für die regionalen und kantonalen Behörden und Vorinstanzen eine gewisse Genugtuung sein. In einem deutschen Podcast inszenierte sich die Mutter nämlich als Justizopfer. Die deutsche «ZEIT» suggerierte, die Behörden hätten zu wenig ermittelt. Zudem hätten bei den Ermittlungen Vorurteile gegenüber alleinerziehenden Müttern aus der Unterschicht eine Rolle gespielt.

Das Bundesgericht bestätigt nun aber die Arbeit der Vorinstanz. Zum Beispiel, dass ein Zeuge Mutter und Kind kurz vor der Tat gemeinsam draussen gesehen habe. Das fehlende Alibi der Mutter. Ihre DNA am Stein. Oder das Blut des Kindes am Finger der Mutter. Aus all diesen Indizien habe die Berner Justiz ein schlüssiges Gesamtbild der Mutter als Täterin erstellt. Jemand Drittes komme nicht in Frage.

Das Bundesgericht bestätigt auch, dass die Tat als Mord einzustufen ist, nicht bloss als vorsätzliche Tötung. Zwar sei das Motiv unklar, doch die Art und Weise, wie die Mutter ihr Kind getötet habe, sei besonders verwerflich: Sie habe das grenzenlose Vertrauen, welches das Opfer ihr gegenüber als Mutter generell entgegenbrachte – und speziell bei Dämmerung allein im Wald – besonders skrupellos missbraucht und mit einem schweren Stein brutal auf den ungeschützten Kinderkopf eingeschlagen. Das Bundesgericht bestätigt deshalb die Strafe von 18 Jahren.

Regionaljournal Bern Friburg Wallis, 24.6.2026, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel