Seit 2024 gilt am Bodensee ein dreijähriges Felchen-Fangverbot. Dies, weil der Felchenbestand seit Jahren zurück ging. Die Berufsfischer zweifelten bei der Einführung am Nutzen eines Fangverbotes.
Von Anfang Mai bis Ende August dürfen die Netze an drei Tagen pro Woche ausgeworfen werden.
Ab kommendem Jahr wird das Fangverbot teilweise aufgehoben. Es gebe wieder mehr und ältere und grössere Felchen im See. Vom 1. Mai bis 31. August 2027 dürfen jeweils von Dienstag bis Donnerstag die Netze ausgeworfen werden.
Die Zahl der gefangenen Fische wird durch die Maschenweiten der Fischernetze gesteuert. Die Anzahl der Netze ist beschränkt, das schreibt die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischere (IBKF).
Auch die Angler sollen in diesem Zeitraum wieder Felchen aus dem Bodensee ziehen dürfen: maximal drei Felchen pro Tag und Fischer.
Wir fischen mit dieser neuen Regelung auf grössere, ältere Fische, die mindestens einmal gelaicht haben.
Dank der Maschenweiten sollen nur grössere und ältere Fische ins Netz gehen. «So können die Fische einmal, vielleicht auch zwei- oder dreimal in ihrem Leben laichen», sagt Reinhard Reiter. Der bevollmächtigte Vertreter Bayerns für die Bodenseefischerei geht davon aus, dass dadurch nur so viele Fische gefischt werden, wie der Bodensee hergibt.
Eine klare Empfehlung der Experten, wie es mit dem Felchenfang im Bodensee weitergehen sollte, habe es nicht gegeben. Deshalb sei länger diskutiert worden, sagt Reinhard Reiter. Die Mitglieder der IBKF sind sich jetzt einig: «So sollte kein Schaden am Fischbestand entstehen.»
Gratwanderung zwischen Schutz und Nutzung
Der Bestand habe sich längst noch nicht erholt, schreibt die IBKF. «Es handelt sich um einen vorsichtigen Wiedereinstieg in die Felchenfischerei.» Dieser werde wissenschaftlich begleitet. Zum einen soll der Felchenbestand weiterhin geschützt werden. Andererseits sollen die Berufsfischer den Felchen auch wieder fischen und verkaufen dürfen.
Der Grund für den Rückgang der Felchen könnte an gebietsfremden Arten liegen, hiess es damals bei der IBKF, als das Fangverbot 2024 eingeführt wurde. Der Stichling oder Quaggamuscheln breiteten sich im Bodensee aus.
Im Herbst 2024 wurde allerdings festgestellt, dass der Bestand der Stichlinge rückgängig ist. Dieser Fisch soll neu mit einem Stichling-Monitoring überwacht werden.
Für die Berufsfischerei war die dreijährige Schonzeit mit grossen wirtschaftlichen Einbussen verbunden. Der Schweizerische Berufsfischerverband steht hinter dem Entscheid.
Die Berufsfischer hatten wegen des massiven Rückgangs der Felchen schon vor dem Fangverbot begonnen, auf andere Fische zu setzen. Inzwischen brauchen die meisten Berufsfischerinnen und -fischer ein zweites Standbein. Vom Fischfang allein kann kaum mehr jemand leben.
Laut der IBKF belief sich der Gesamtertrag der Berufsfischer im Jahr 2025 auf knapp 116 Tonnen. Künftig sollen wieder 20 bis 30 Tonnen Felchen pro Jahr gefischt werden können.