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Mehrere Fälle Missbrauchsverdacht in Berner Kita: Haben Behörden versagt?

Zwei Elternpaare, derselbe Verdacht – und Monate des Schweigens. In einer Berner Betriebskita blieb ein erster Hinweis auf eine mögliche Grenzverletzung ohne Folgen. Erst ein zweiter Vorwurf führte zur Freistellung eines Betreuers und zu Fragen an die Aufsicht.

Anfang Februar 2026 melden sich Eltern bei der betriebseigenen Kita-Leitung eines grossen Unternehmens in der Stadt Bern. Sie haben den Verdacht, dass ein Kita-Betreuer ihr Kind unangemessen berührt haben soll. Bei einem Elternabend werden auch die anderen Eltern über den Verdacht informiert. Und der Betreuer wird freigestellt, sagt das Unternehmen.

Das Problem jedoch ist, dass sich bereits im Sommer 2025, also acht Monate vorher, ein anderes Elternpaar bei der Kita-Leitung gemeldet hat, mit demselben Verdacht: Der Betreuer soll das Kind unangemessen berührt haben. Aber bis zur Äusserung des zweiten Verdachts im Februar 2026 passiert nichts.

Mehrere Kinderzahnbürsten aufgereiht.
Legende: Erst der zweite Verdacht brachte den Fall ins Rollen. (Symbolbild) KEYSTONE/Christian Beutler

Nach dem zweiten Verdacht informiert die Leitung des Unternehmens schliesslich alle Eltern mit Kindern, die in der Kita im gleichen Zeitraum betreut worden sind, in welchem der Mann dort gearbeitet hat.

Warum wartet die Unternehmensleitung mit den Informationen bis zum zweiten Verdacht? «Die Leitung (…) hat vom früheren Verdachtsfall, der gemäss unseren Informationen auf Juni 2025 zurückgeht, erst im Februar 2026 im Zuge der Aufarbeitung des aktuellen Falls erfahren», schreibt das Unternehmen auf Anfrage von SRF.

Unabhängige Expertengruppe prüft Schutzkonzept

Man arbeite eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Ausserdem lasse man die internen Abläufe und das Vorgehen im Juni 2025 durch externe Expertinnen und Experten überprüfen, heisst es weiter. Auf dieser Grundlage werde eine unabhängige Expertengruppe das Schutzkonzept der Kita «weiterentwickeln und gegebenenfalls mit zusätzlichen Massnahmen ergänzen».

Das Unternehmen bestätigt, dass der Mann freigestellt wurde. Zur Funktion, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu Arbeitszeugnis und Referenzen könne man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Angaben machen.

Zur Leiterin der Kita heisst es, sie arbeite derzeit nicht in der Kindertagesstätte. Laut SRF-Recherchen ist die Frau seit Februar 2026 nicht mehr als Leiterin tätig.

Kinderspielzeug auf der Strasse.
Legende: Wie lange der Mann in der Kita tätig war, darüber gibt die Kita aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft. (Symbolbild) KEYSTONE/Christian Beutler

Im Kanton Bern gibt es eine Meldepflicht für Kindertagesstätten, die Aufsicht liegt beim kantonalen Amt für Integration und Soziales. In der entsprechenden Verordnung steht, dass «schwere Grenzverletzungen oder ein entsprechender Verdacht sowie damit zusammenhängende getroffene Massnahmen» dem Amt «unverzüglich» gemeldet werden müssen.

Wurden die beiden Verdachtsfälle dem kantonalen Amt «unverzüglich» gemeldet? Mediensprecher Gundekar Giebel schreibt auf Anfrage: «Zu einzelnen Fällen können wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und aufgrund laufender Verfahren nicht äussern. Dies ist in diesem Zusammenhang der Fall.» Das heisst, in diesem Fall werden die Vorgänge überprüft.

Amt nehme Aufsichtspflicht «sehr ernst»

Weiter betont Giebel, dass das Amt «seine Aufsichtspflicht sehr ernst nimmt und Hinweisen auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls konsequent nachgeht». Der Schutz und das Wohl der betreuten Kinder haben oberste Priorität.

Im Fall der Betriebskita des Berner Unternehmens funktionierten die internen Meldesysteme erst nach dem Bekanntwerden des zweiten Verdachts acht Monate später. Auch die Meldepflicht an das kantonale Amt kam erst dann zum Tragen, wenn entsprechende Verdachtsfälle auch gemeldet werden.

Transparenzhinweis

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In einer ersten Version des Artikels stand, dass der Betreuer fristlos entlassen wurde. Laut Angaben des Unternehmens wurde er freigestellt. Der Artikel wurde entsprechend angepasst.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 14.4.2026, 12:03 Uhr ; 

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