Er schrie «Allahu Akbar» («Gott ist grösser») – nun mehren sich die Hinweise, dass der 31-Jährige, der heute Morgen mehrere Menschen angegriffen hat, islamistisch radikalisiert war. Mehrere Quellen haben den Namen bei SRF-Recherchen bestätigt.
Sein Name tauchte spätestens 2018 bei Ermittlungen zur sogenannten Jugendgruppe der später geschlossenen An'Nur-Moschee auf. Er gehörte zu einer Gruppe, von denen später mehrere Jugendliche angeklagt und teilweise verurteilt wurden. Aus Akten geht hervor, dass der Mann damals mehrfach sogenannte Naschids erhielt, das sind religiöse Lieder, die mit radikalen Inhalten auch zur Verbreitung islamistischer und dschihadistischer Propaganda verwendet werden. Zudem wurden ihm Videos des «Islamischen Staates» (IS) zugeschickt. Der Absender, eine zentrale Figur der Winterthurer Dschihadisten-Szene, bezeichnete sie als «krass».
Familie des Verdächtigen stammt aus der Türkei
Auch die zwei Brüder des Mannes waren in Ermittlungen immer wieder als radikalisiert aufgefallen. Der heute Festgenommene ist gemäss Angaben der Kantonspolizei Schweizerisch-türkischer Doppelbürger. Die Familie stammt nach Recherchen von SRF aus der Türkei. Dort soll der Mann die letzten zwei bis drei Jahre auch gelebt haben. Weshalb er zurückkehrte, ist derzeit nicht bekannt.
Offenbar ist der Mann seit den ersten Ermittlungen weiterhin aktiv geblieben und soll den Behörden immer wieder aufgefallen sein, weil er andere vom Dschihad überzeugen wollte und entsprechende Propaganda verbreitet habe. Das sagt eine mit dem Dossier vertraute Quelle.
Behandlung in psychiatrischer Klinik
Thema erster Abklärungen der Sicherheitsbehörden war auch der psychische Zustand des Mannes. Er galt als «psychisch gestört», ist zu vernehmen. Welche Diagnose vorliegt, und welchen Schweregrades, ist nicht bekannt.
Eine gewisse Zeit war er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Weshalb er entlassen wurde, ist offen.
Bestätigt sich dieses Profil, entspräche das einer Kombination, wie sie Sicherheitsbehörden europaweit seit einiger Zeit beobachten.
Ob der Mann strafrechtlich verurteilt wurde und wie weit er in den letzten Jahren allenfalls überwacht oder betreut wurde, wollten die Behörden bislang nicht kommentieren.