- Ein Mann, der vor zehn Jahren einen Doppelmord beging, steht wegen eines Tötungsdelikts am selben Ort in Basel erneut vor Gericht.
- Die Staatsanwaltschaft hat sich für eine ordentliche Verwahrung des Beschuldigten ausgesprochen.
- Er habe den Straftatbestand des Mordes erfüllt, sei aber schuldunfähig.
Vor dem Gericht zeigt sich der Angeklagte am Mittwochmorgen kooperativ. Über ihn müsse eine geschlossene Massnahme ohne Ausgang verhängt werden, sagt er. «Ich war schon maximal gefährlich, bevor ich die erste Massnahme hatte.» Bei der Familie des Opfers entschuldigt er sich: «Es tut mir schrecklich leid, dass ich so viele Familien so traurig gemacht habe.»
Dass er am 8. August 2024 die 75-jährige Nachbarin seines Vaters getötet haben soll, bestreitet er nicht. «Es ist wahr», sagt er. Er scheint zuerst nervös, teilweise wohl wegen der Medikamente, aber auch lethargisch. Weshalb er die Frau getötet hat, beantwortet er nicht.
Der mittlerweile 33-Jährige hatte zehn Jahre zuvor bereits zwei Frauen getötet. Auch sie waren Nachbarinnen seines Vaters und wohnten im selben Haus im Basler Breite-Quartier. Mit einer der beiden Frauen des Doppelmordes und mit der Frau, deren Tod nun verhandelt wird, hatte sein Vater einen Streit. Ob dies mit der Tat zu tun hatte, beantwortet der Angeklagte ebenfalls nicht.
Nach der Tat im Jahr 2014 wurde er in der geschlossenen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken UPK in Basel untergebracht. Das Tötungsdelikt, welches nun verhandelt wird, passierte während eines unbegleiteten Klinikausgangs des Beschuldigten.
Die «zweite Welt» des Angeklagten
Vor Gericht erzählte der Angeklagte denn auch von einer «zweiten Welt», die er seit seiner Kindheit in sich trägt. Über diese habe er weder mit seiner Familie noch mit den Ärzten der UPK geredet – aus Angst, man würde ihm dann mehr Medikamente geben und den Ausgang begrenzen. In der Klinik Rheinau, wo er derzeit untergebracht ist, rede er über diese «zweite Welt» in der Therapie.
Von einer Wahnwelt spricht auch der Gerichtspsychiater. Der Beschuldigte leide an einer paranoiden Schizophrenie. Diagnostiziert worden sei die Krankheit, als er 18 Jahre alt gewesen sei. Er rede beispielsweise von höheren Mächten, die ihm via Augenfarben Informationen übermitteln würden. Den Doppelmord habe er 2014 aufgrund dieser Erkrankung begangen.
Der neue Fall habe neue Erkenntnisse zu Tage geführt, sagt Christoph Dumartheray, Anwalt der Opferfamilie. Gutachtern, die den Angeklagten nach dem früheren Doppelmord beurteilt hatten, will er keinen Vorwurf machen. Ebenso wenig den Menschen, die ihn psychiatrisch behandelt hatten. «Ich würde nicht von Fehlern reden», sagt er gegenüber SRF. «Man kann nicht mit dem Finger auf jemanden zeigen. Es ist ein sehr tragischer Fall.»
Tat sei «nicht zu verhindern gewesen»
Staatsanwalt Camilo Cabrera sagt, der Beschuldigte habe seine psychotischen Zustände gut verheimlichen können. Da er seine «bestialische Tat» im Wahn begangen habe, sei er nicht schuldfähig.