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Mutmasslicher Amtsmissbrauch Guido Graf: «Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck von mir»

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der ehemalige Regierungsrat Guido Graf soll sein Amt als Verwaltungsratspräsident des Sozialversicherungs­zentrums WAS (Wirtschaft, Arbeit, Soziales) missbraucht haben. Ende Februar ist er per sofort als Verwaltungsratspräsident zurückgetreten. Gegenüber SRF äussert sich Guido Graf exklusiv zu den Vorwürfen und zur Strafanzeige gegen ihn.

Guido Graf

Luzerner alt Regierungsrat

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Guido Graf war vom 1. Januar 2010 bis am 30. Juni 2023 Regierungsrat des Kantons Luzern. Bei den Gesamterneuerungswahlen 2023 trat er nicht mehr an. Der Mitte-Politiker aus Pfaffnau/LU leitete das Gesundheits- und Sozialdepartement. Seit 2019 war Graf Verwaltungsratspräsident des Luzerner Sozialversicherungszentrums Wirtschaft Arbeit Soziales WAS. Von diesem Posten trat der 67-Jährige Ende Februar per sofort zurück, kurz darauf auch als Stiftungsratspräsident von Pro Senectute Luzern.

SRF News: Was haben Sie sich zuschulden lassen kommen, Guido Graf?

Guido Graf: Es stehen verschiedene Vorwürfe im Raum, die inhaltlich, zeitlich und personell voneinander abzugrenzen sind. Zum einen geht es um Spesen- und Auftragsvergütungen ab dem Jahr 2023, die den gesamten Verwaltungsrat des Sozial­versicherungszentrums Wirtschaft, Arbeit, Soziales (WAS) und der WAS Immobilien AG betreffen. Zum anderen hat die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) eine Strafanzeige gegen mich im Zusammenhang mit der 2019 vollzogenen Gründung der WAS Immobilien AG eingereicht.

Vorwürfe und Strafanzeige

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Laut der Luzerner Regierung haben Verwaltungsratsmitglieder des WAS und Mitarbeitende Vorwürfe gegen den damaligen Verwaltungsratspräsidenten Guido Graf geäussert.

Gemäss Recherchen der «Luzerner Zeitung» soll Guido Graf sich Aufträge zugeschanzt haben. Weiter soll er Vergütungen selbst festgelegt sowie visiert haben und Fahrspesen unrechtmässig verbucht haben.

Die Luzerner Regierung hat eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Parallel dazu läuft ein Strafverfahren gegen Guido Graf. Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrats hat eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingereicht. Das Verfahren betrifft das Jahr 2019 und die WAS Immobilien AG.

 

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Verbindend ist einzig, dass ich diese Vorwürfe mit Nachdruck von mir weise.

Eine Strafanzeige aus dem Parlament gegen einen alt Regierungsrat ist aufsehenerregend. Es geht um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs rund um die WAS Immobilien AG. Sie gehen davon aus, entlastet zu werden ...

Ganz klar ja. Die Strafanzeige ist haltlos. 2019 genehmigte der gesamte Verwaltungsrat der WAS die Gründung der WAS Immobilien AG. Danach beschloss der Verwaltungsrat der WAS Immobilien AG die entsprechenden organisatorischen Massnahmen.

Was untersucht die Luzerner Staatsanwaltschaft ?

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Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrats (AKK) hat eine Strafanzeige eingereicht. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs.

Zu den laufenden Untersuchungen schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF: «Die Strafuntersuchung ist bei der Staatsanwaltschaft 5 im Kanton Luzern hängig. Grundlage der Untersuchung ist die Anzeige, welche bei der Staatsanwaltschaft Luzern eingegangen ist.

Im Rahmen dieser Untersuchung bezüglich ‹Amtsmissbrauch› wird untersucht, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beschuldigten Person vorliegt. Um die Untersuchung zu führen (z.B. Befragungen von Personen, Edition von Akten), müssen innerhalb der kantonalen Verwaltung diverse Amtsgeheimnisentbindungen vorliegen. Eine Strafuntersuchung kann grundsätzlich mit einem Strafbefehl, einem Weiterzug an ein Gericht oder mit einer Einstellung (Entlastung von den Vorwürfen) abgeschlossen werden. Für die beschuldigte Person gilt während dem Verfahren die Unschuldsvermutung.»

Nach vorgängiger rechtlicher Klärung durch die kantonale Rechtskonsulentin wurde das Vorhaben im November 2019 zusätzlich durch einen Regierungsratsbeschluss bestätigt. Es ist nicht im Ansatz erkennbar, wie ich mein damaliges Amt als Regierungsrat missbraucht oder wie ich mir damit irgendwelche unrechtmässigen Vorteile verschafft haben soll.

Das Instrument der Strafanzeige befremdet.
Autor: Guido Graf Ehemaliger Regierungsrat

Unabhängig davon habe ich bis zu meinem Rücktritt als Regierungsrat – und damit bis Ende Juni 2023 – auch kein Verwaltungsratshonorar bezogen.

Eine Strafanzeige einer Parlamentskommission passiert, so ist anzunehmen, nicht leichtfertig. Können Sie die Beweggründe nachvollziehen? 

Nein. In dieser Angelegenheit hat zwischen der AKK und mir zu keinem Zeitpunkt ein Gespräch stattgefunden. Das Instrument der Strafanzeige befremdet, zumal auch politische Prüfungsmöglichkeiten bestanden hätten. Allfällige Unklarheiten hätten etwa mittels Rückfragen geklärt werden können. Über die Beweggründe kann ich nur mutmassen. Tatsache ist, dass die Strafanzeige unkonkret formuliert war, dass die Staatsanwaltschaft die AKK zur Präzisierung der Strafanzeige aufgefordert hat.

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie Spesen nicht korrekt oder ungerechtfertigt abgerechnet haben – unter anderem für Fahrten von ihrem Wohnort nach Luzern. Weiter sollen Sie unrechtmässig Sitzungsgelder bezogen haben oder Entschädigungen ...

Der Bericht der Finanzkommission (FIKO) setzte sich mit den Entschädigungen der Verwaltungsräte der WAS und der WAS Immobilien AG aus den Jahren 2023 und 2024 auseinander. Der Bericht untersteht dem Amtsgeheimnis, weshalb ich leider nicht alle Befunde offenlegen darf. Was ich dazu sagen kann: Die Entschädigung der Verwaltungsräte erfolgte gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz und den Reglementen. Alle Verwaltungsräte wurden nach den gleichen Grundsätzen behandelt, insbesondere auch hinsichtlich der Spesen.

Mit Bezug auf die Sitzungsgelder der Jahre 2023/2024 wurde bei mir in Bezug auf die WAS eine geringfügige Mehrentschädigung in der Höhe von 100 Franken festgestellt. In Bezug auf die WAS Immobilien AG wurde für denselben Zeitraum eine Abweichung von 850 Franken festgestellt, wobei mir weniger Spesen ausbezahlt wurden, als im FIKO-Bericht festgehalten ist.

Aus dem Parlament kam die Forderung, dass die strittigen Spesen zurückgezahlt werden müssen. Auch die Regierung empfiehlt dem WAS, diese zu viel bezogenen Spesen zurückzufordern. Werden Sie dieser Aufforderung nachkommen? 

Diese Forderung ist mir nicht bekannt. Ich bin der Auffassung, dass es Sache des heutigen WAS-Verwaltungsrates ist, darüber zu entscheiden.

Sie sollen sich selbst respektive Ihrem Unternehmen Aufträge gegeben und visiert haben. Damit hätten Sie als strategischer Verantwortlicher operative Aufgaben übernommen. Was sagen Sie zum Vorwurf der sich selbst erteilten Aufträge? 

Meine Unternehmung hat weder von der WAS noch von der WAS Immobilien AG irgendwelche Aufträge oder Entschädigungen erhalten. Ich selbst war in den Jahren 2023/2024 als Verwaltungsrat in verschiedenen Kommissionen tätig: im Zusammenhang mit der Vision der WAS, der entsprechenden Umsetzung der Strategie, bei personellen Wechseln in der Geschäftsleitung sowie bei der Suche nach neuen VR-Mitgliedern.

Diese Tätigkeit übte ich nie allein aus, sondern stets zusammen mit anderen Verwaltungsräten im Rahmen der gebildeten Kommissionen. Die Kommissionen wurden jeweils vom Verwaltungsrat zusammengestellt und die Aufgaben vom Verwaltungsrat definiert. Derartige Aufträge, die längst nicht nur mich betrafen, wurden gemäss Verordnung entschädigt und zwar immer nach Beschlussfassung durch den gesamten Verwaltungsrat.

Als Folge der Vorwürfe sind Sie per sofort zurückgetreten. War das freiwillig oder hat Ihnen die Regierung den Rücktritt nahegelegt? 

Ich bin freiwillig und umgehend zurückgetreten, weil ich die Arbeit der WAS nicht beeinträchtigen wollte. Die Sache steht im Vordergrund, nicht die Person.

Der Reputationsschaden für das Sozial­versicherungszentrum WAS und für Sie persönlich ist nicht wegzudiskutieren. Aus heutiger Sicht: Was würden Sie anders machen? 

Für eine ganzheitliche Analyse ist es noch zu früh. Ich bin der Ansicht, dass beim Aufbau einer Verwaltungseinheit mit über 700 Mitarbeitenden nicht nur Strategiepapiere und Change-Management gebraucht werden, sondern auch Personen, die vorangehen und Verantwortung tragen. Ich habe mich vorbehaltlos an den Regierungsratsbeschluss vom November 2019 gehalten und mich nicht hinter Strategiepapieren versteckt. Auch wenn mir rückblickend nicht alles gelungen sein mag, würde ich dieses Projekt wieder auf dieselbe Weise umsetzen.

Das Gespräch wurde schriftlich geführt.

Regionaljournal Zentralschweiz, 2.4.2026, 12:03 Uhr ; 

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