Dieser Fall machte am Montag Schlagzeilen: Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen Politiker erhoben. Unter anderem soll er seine damalige Partnerin, deren minderjährige Tochter und eine weitere Frau mehrfach betäubt und sexuell missbraucht haben. Dafür soll der heute 57-jährige Ex-SVP-Grossrat lebenslang ins Gefängnis.
Zusätzlich zur Tat sorgt der Umgang der Behörden mit den Opfern für Kritik. Sie gerieten nämlich umgehend ins Visier der Migrationsbehörden, wie der Tages-Anzeiger berichtet.
Wegweisung anstatt Hilfe
Mutter und Angeklagter hatten sich in den Ferien kennengelernt, daraus entstand eine Beziehung. Er stellte sie mit Arbeitsvertrag als Haushälterin an und sie erhielt so eine Aufenthaltsbewilligung.
Mit der Festnahme des mutmasslichen Täters im Herbst 2023 verlor die Frau ihre Arbeitsstelle. Mutter und Tochter wandten sich direkt an die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde Untersiggenthal.
Die Gemeinde gewährte anstelle von Sozialhilfe bloss Nothilfe. Zudem meldete sie die beiden beim Migrationsamt. Wenn jemand die Arbeit verliert, wird die Aufenthaltsbewilligung überprüft. Wegen des Verdachts auf Scheinarbeit droht ihnen die Wegweisung aus der Schweiz.
Zu wenig Behördenaustausch?
Oskar Gysler ist Anwalt der Mutter. Er sagt zu SRF: «Man hat den Sachverhalt zu ihren Ungunsten gewürdigt. Es gibt keine klaren Beweise, dass es ein Schein-Arbeitsverhältnis war.»
Das kritisiert auch Tamara de Caro, Anwältin der Tochter: «Es sind zwei Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden. Anstatt ihnen zu helfen, wird zuerst gefragt, ob sie noch in der Schweiz sein dürfen. Es wäre in diesem sensiblen Fall zu erwarten gewesen, dass die Behörden miteinander sprechen.»
Grundsätzliches Misstrauen
Das Migrationsamt hätte die Möglichkeit gehabt, eine Härtefallbewilligung zu erteilen, so de Caro. Und die Sozialhilfebehörde hätte ordentliche Sozialhilfe auszahlen können. «Die Behörden haben sich jeweils für die restriktivere Form entschieden.» Dies sei symptomatisch in der Schweiz.
«Meine Klientin hat das Vertrauen in die Behörden verloren», schliesst Anwältin Tamara de Caro. Die Aargauer Ämter hätten helfen können, dies aber nicht getan.
Oskar Gysler ergänzt: «Es scheint eine Grundhaltung des Migrationsamts zu sein, grundsätzlich die ausländische Bevölkerung gering zu halten.»
Regierung kontert
Der zuständige Aargauer Regierungsrat Dieter Egli nimmt gegenüber SRF Stellung zu den Vorwürfen. Er könne die allgemeine Empörung nachvollziehen und sei selbst erschüttert.
Aber: «Das Migrationsamt hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung [...] noch nicht die Erkenntnisse und Informationen, die man heute hat.» Der Fall werde weiter geprüft – nicht erst seit der erfolgten Medienberichterstattung.
Innendirektor Egli betont aber auch, dass die Behörden nicht beliebig Informationen weitergeben könnten. Man untersuche den Vorwurf, dass zu wenig untereinander kommuniziert wurde. «Momentan habe ich aber keinen Hinweis darauf, ob und was falsch gelaufen ist. Den Vorwurf nehme ich aber ernst.»
Und Dieter Egli nimmt die Gemeindebehörden in Schutz. Sie müssten Ausländerinnen und Ausländer dem Migrationsamt melden, wenn sie Sozialhilfe beziehen. «Die Gemeinde hat etwas gemacht, was im Kanton gesetzlich vorgeschrieben und der politische Wille ist.»