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Nach der Brandkatastrophe Bundesrat will Opfern von Crans-Montana 50'000 Franken auszahlen

  • Die schwerverletzten Opfer sowie die Angehörigen der Verstorbenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen vom Bund einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken erhalten.
  • Weiter will der Bund einen runden Tisch einberufen, der die Betroffenen bei der Erarbeitung von aussergerichtlichen Lösungen unterstützt.
  • An einer Medienkonferenz informierten Bundespräsident Guy Parmelin und Justizminister Beat Jans.

Angesichts der ausserordentlichen Situation soll im Grundsatz für jedes Opfer ein Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken ausgerichtet werden, teilt der Bundesrat mit. Er erachtet diesen als ein «wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes».

Parmelin richtet sich an Opfer und Angehörige

«Es ist unvorstellbar, welchen Schmerz und welche Trauer die Opfer und ihre Angehörigen durchmachen müssen», erklärte Bundespräsident Guy Parmelin einleitend. «Für sie ist die Welt in der Silvesternacht zum Stillstand gekommen.»

Für den Bundesrat sei klar, dass die Betroffenen unterstützt werden müssten – und das nicht nur unmittelbar nach der Katastrophe, sondern auch in der kommenden Zeit. Gleichzeitig setze sich der Bundesrat für eine lückenlose juristische Aufarbeitung des Unglücks ein.

Die 50'000 Franken sind ein Beitrag der Eidgenossenschaft, eine Geste der Anteilnahme und ein Zeichen der Solidarität unserer Gesellschaft.
Autor: Beat Jans Justizminister

Justizminister Beat Jans schloss sich den Worten des Bundespräsidenten an. «Es handelt sich um eine Tragödie von unvorstellbarem Ausmass.» Bei ausserordentlichen Ereignissen, Unglücken und Katastrophen stehe die Schweiz zusammen. Und das sei auch diesmal so.

«Die 50'000 Franken sind ein Beitrag der Eidgenossenschaft, eine Geste der Anteilnahme und ein Zeichen der Solidarität unserer Gesellschaft», so der Bundesrat.

Jans mahnte jedoch an, dass frühere Unterstützungsleistungen – etwa beim Attentat in Luxor (1997) oder dem verheerenden Tsunami in Südostasien (2024) – ungenügend gewesen seien. Aus diesen Erfahrungen habe man die Lehren gezogen.

Jans richtete sich auch auf Englisch, Französisch und Italienisch an die Opfer und ihre Angehörigen.

Gelder sollen möglichst rasch fliessen

Der Solidaritätsbeitrag soll den Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten, zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen und sie kurzfristig entlasten, so die Landesregierung weiter.

Der Solidaritätsbeitrag soll denselben anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten. Grundsätzlich ist dies jede verstorbene Person sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt. Zudem will der Bundesrat die betroffenen Kantone im Rahmen der Opferhilfe unterstützen.

Vergleichslösung soll langwierige Prozesse verhindern

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Der runde Tisch unter der Leitung des Bundes soll die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen, weitere leistungspflichtige Personen und betroffene Behörden zusammenbringen, den Dialog vereinfachen und mit deren Zustimmung Vergleichsverhandlungen unterstützen. Mit einer Vergleichslösung könnten den Opfern und deren Angehörigen langwierige Gerichtsprozesse mit vielen Unsicherheiten erspart werden, teilt der Bundesrat mit.

Im neuen Bundesgesetz ist ausserdem vorgesehen, dass sich der Bundesrat an den aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen könnte.

Der Bundesrat verabschiedete für die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags ein dringliches Bundesgesetz und reichte beim Parlament die notwendigen Nachtragskredite ein. Die eidgenössischen Räte sollen das dringliche Gesetz schon in der Frühjahrssession im März verabschieden, sodass die Gelder rasch fliessen können.

SRF 4 News, 25.2.2026, 14 Uhr ; 

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