Worum geht es? Im Juni sagte die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern deutlich Ja zu einem Vorkaufsrecht. Damit kann die Stadt Luzern ab 2027 bei Liegenschaftskäufen dazwischengrätschen. Statt der vorgesehenen Partei kann sie den Kauf tätigen – zum selben Preis, den die ursprüngliche Käuferschaft bezahlt hätte. Die Stadt Luzern gibt die Liegenschaften im Baurecht an Genossenschaften und Stiftungen weiter, damit preisgünstiger Wohnraum entsteht.
Warum wehrt sich der HEV-Präsident? «Das Vorkaufsrecht ist ein grober Eingriff in die Eigentumsfreiheit von Hauseigentümern», sagt Damian Hunziker. Der Präsident des Hauseigentümerverbands Luzern (HEV) hat als Privatperson Klage eingereicht beim Luzerner Kantonsgericht, da dies rechtlich einfacher ist. Der HEV Luzern steht hinter der Klage.
Was soll das Gericht prüfen? Ob es eine rechtliche Basis für die Einführung des städtischen Vorkaufsrechts gibt. «Nach unseren Informationen ist diese Basis sehr dünn», sagt Damian Hunkeler. Im kantonalen Recht fehle eine entsprechende Grundlage. Aus Sicht des HEV kann die Stadt Luzern deshalb kein Vorkaufsrecht auf ihrem Gemeindegebiet in Anspruch nehmen.
Worauf stützt sich die Stadt Luzern? Auf das kantonale Gesetz zur Wohnbau- und Eigentumsförderung. Der Luzerner Stadtrat argumentiert, dass ein kommunales Vorkaufsrecht eine indirekte Förderung für mehr Wohnraum sei. Zudem verweist er in seinem Bericht zum Gesetz auf die Gemeindeautonomie.
Stellt sich der HEV gegen einen Volksentscheid? Präsident Damian Hunkeler winkt klar ab. Er habe selbstverständlich nichts gegen einen demokratischen Entscheid. «Aber auch dieser braucht eine rechtliche Grundlage.» Aus Sicht des HEV geht der Luzerner Stadtrat mit seiner Auslegung der kantonalen Gesetze zu weit. Deshalb soll nun das Kantonsgericht entscheiden, ob sich die Stadt Luzern ein Vorkaufsrecht auf grössere Liegenschaften einräumen darf oder nicht.