Heftigste Kritik von der italienischen Regierung an der Schweiz. Sollte da nicht ein Mitglied des Bundesrates reagieren, gar der Bundespräsident? Aber es ist das Bundesamt für Sozialversicherungen, das vorgeschickt wird.
Auf die Frage, wieso Italien Spitalrechnungen aus der Schweiz erhalte, sagt die Direktorin des Bundesamtes, Doris Bianchi: «Auch für die Brandkatastrophe von Crans-Montana gelten die Behandlungskostenregelungen, die die Schweiz mit europäischen Ländern hat.»
Demnach müssen italienische Staatsangehörige vollen Zugang zu medizinischen Leistungen in der Schweiz erhalten, wenn sie in der Schweiz verunfallen. «Die Kosten müssen aber vom italienischen Sozialversicherungssystem übernommen werden, nicht von den Opfern, nicht von den Familien», erklärt Bianchi.
Für die Schweiz ist das Ausstellen von Rechnungen also eine reine Versicherungsfrage. Auch wenn ein Dutzend italienischer Jugendliche bei der Brandkatastrophe schwere Verbrennungen davonträgt und sechs gestorben sind.
Ich habe den Botschafter daran erinnert, dass in der Schweiz die Zuständigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund klar geregelt sind. Die Patienten müssen nichts bezahlen.
Genau dies wollte der Walliser Gesundheitsdirektor und Regierungspräsident Mathias Reynard dem italienischen Botschafter Gian Lorenzo Cornado zu verstehen geben. In einer Stellungnahme gegenüber SRF schreibt Reynard:
«Ich habe den Botschafter daran erinnert, dass in der Schweiz die Zuständigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund klar geregelt sind. Die Patienten müssen nichts bezahlen. Die internationalen Versicherungen unterliegen europäischen Vorschriften, die nicht in die Zuständigkeit des Kantons Wallis fallen.»
Diese Leistungsaushilfe regelt in der EU und in den EFTA-Staaten, wenn eine Staatsbürgerin oder ein Staatsbürger in einem anderen europäischen Land krank wird oder verunfallt. Sie sei im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verankert, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen.
Der Staat ist in Italien die Versicherung
In Italien ist das Unverständnis über diese Haltung immens. Man soll eine Rechnungen aus dem Wallis bezahlen, ausgerechnet vom Wallis, das in den Augen vieler Menschen in Italien eine Mitschuld an der Brandkatastrophe trägt.
Kommt dazu: In Italien gibt es keine Kranken- oder Unfallversicherungen wie in der Schweiz, denen man die Spitalrechnung zustellen könnte. Dort ist der Staat die Versicherung. Also bekommt der Staat Italien, quasi die Regierung, die Spitalrechnung von 100'000 Franken vorgelegt.
Dieses Italien, das laut dem italienischen Botschafter in der Schweiz in der Krise ausgeholfen hat – zum Beispiel mit der Aufnahme von zwei Schwerverletzten in einer Klinik, die sonst wohl gestorben wären.
Akt der Solidarität
Wahrscheinlich kostet deren Behandlung mehrere Hunderttausend Franken. Italien will dafür keine Rechnung stellen. Man sieht dies als Akt der Solidarität zwischen zwei europäischen Staaten an.
Die Schweiz hingegen hat die Solidarität bei einem Unfall an die Versicherungen delegiert. Sie empfiehlt Italien, ebenfalls Rechnung zu stellen. Darum reagiert in der Schweiz nicht der Bundesrat auf die Kritik der italienischen Regierung, sondern das Bundesamt für Sozialversicherungen.