- Der Bundesrat will dem Nachrichtendienst des Bundes mehr Instrumente zur Früherkennung von Bedrohungen geben.
- Bei Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus sollen so die gleichen Massnahmen gelten wie bei Terrorismus.
- Die Vorlage kommt nun vors Parlament.
Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes soll den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) stärken. Dabei soll der NDB stärker überwacht werden, dafür erhält dieser mehr Instrumente zur Früherkennung von Bedrohungen.
Gemäss einer Mitteilung des Bundesrats würden bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Daten-Beschaffungsmassnahmen eingesetzt werden können, wie heute beispielsweise bei Terrorismus.
Personen mit Berufsgeheimnis ausgenommen
Neu könnte der Dienst bei schweren Bedrohungen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben – etwa wenn es um Spionage oder Terrorismusfinanzierung geht. Zudem soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) künftig Ausreisebeschränkungen gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.
Aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, unter bestimmten Bedingungen die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis zu ermöglichen. Gemeint sind etwa Anwälte oder Ärztinnen. Eine Koalition von Nichtregierungsorganisationen hatte Kritik geübt an dieser Absicht.
Ihren Angaben zufolge sollte der NDB laut den ursprünglichen Plänen auch Medienschaffende überwachen können. Die Mediengewerkschaft Syndicom schrieb damals von einem schwerwiegenden Angriff auf die Pressefreiheit. Die Vernehmlassung fand bereits im Jahr 2022 statt.
Vor allem bei der Funk- und Kabelaufklärung will der Bundesrat die unabhängige Aufsicht stärken. Deshalb plant er, die vollamtlich tätige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) für die Funk- und Kabelaufklärung einzusetzen.
Die Datenbearbeitung durch den NDB will der Bundesrat an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz anpassen. Auch das Auskunftsrecht will die Landesregierung vereinfachen. In diesem Zug sollen künftig Personen, die beim NDB um Auskunft ersuchen, das Bundesverwaltungsgericht anrufen dürfen.
Sie sollen damit die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft gerichtlich überprüfen lassen können. Der Bundesrat plant, das Nachrichtendienstgesetz in mehreren Etappen zu revidieren.
Er verabschiedete nun ein «Grundpaket», wie es in der Mitteilung heisst. Eine zweite Vorlage wird primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen. In einem dritten Schritt will der Bundesrat auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom November 2025 reagieren.
NDB in der Kritik
Dieses hielt damals fest, die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung durch den NDB sei derzeit nicht mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Es sei heute nicht gewährleistet, dass der Nachrichtendienst des Bundes nur erhebliche und richtige Daten bearbeite. Der NDB ist in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert worden, so etwa von der AB-ND zum Umgang des Diensts mit Linksextremismus. Es hiess immer wieder auch, der Dienst verfüge über zu wenig Personal.