Wer im Institut für Geistiges Eigentum IGE arbeitet, muss einen fitten Geist haben. Immer wieder haben die Angestellten dort harte Nüsse zu knacken. Zum Beispiel:
- Darf der Schweizer Obstverband sein Apfellogo schützen lassen oder verstösst dies gegen die Markenrechte von Apple? (Nein. Apple hat kein Monopol auf das Apfelsymbol.)
- Darf ein Lebensmittelbehälter, der von einer künstlichen Intelligenz entwickelt wurde, ins Patentregister eingetragen werden? (Nein. Nur Menschen können Erfinder sein.)
- Darf die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft mit einem Schweizer Wappen auf der Brust aufs Glatteis? (Eigentlich nicht. Aber das Institut zeigte sich kulant.)
- Oder darf die Schweizer Schuhmarke On ein Schweizerkreuz auf ihren Schuhen anbringen? (Nein. Aber ein definitives Gerichtsurteil steht aus.)
Das Institut für Geistiges Eigentum IGE wacht über Patente, Marken und Designs. Es kämpft gegen Produktepiraterie, Fälschungen und Kopien. Das Institut setzt auch die Herkunftsangabe «Schweiz» durch. Heute ist das «Patentamt» kein Amt mehr, sondern ein Institut des Bundes.
Vom Juristenfutter zum Studentenfutter
Viel Juristenfutter wird also im Institut behandelt. Da braucht es Angestellte mit gut geölten Hirnzellen, wie sie einst Albert Einstein hatte, haben sich wohl die Chefinnen und Chefs des IGE gesagt. Der Physiker und Nobelpreisträger Einstein arbeitete von 1902 bis 1909 als technischer Experte im damaligen Amt.
Die Lösung hat die IGE-Führung im Studentenfutter gefunden. Also bei den Nüssen im Studentenfutter.
Am Montag hat die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK einen Prüfbericht zum IGE publiziert. Im Bericht ist zu erfahren, dass das IGE eine «Limit-Bestellung Nüsse» eingegangen ist im Umfang von 52'500 Franken – dies über acht Jahre. Die Finanzkontrolle sagt auf Anfrage, das Verfahren sei korrekt abgelaufen. Sie fand also keine faule Nuss.
40 Rappen wöchentlich für gesunde Nüsse
Auf Anfrage schreibt das IGE, dass es sich bei der Limit-Bestellung um eine interne Freigabe handelt. So könnten für einen bestimmten Betrag über eine gewisse Laufzeit ohne Vertrag und Verpflichtung Nüsse beschafft werden.
Total dürfen also die Verantwortlichen im Institut über die acht Jahre maximal 52'500 Franken für Nüsse ausgegeben. Wenn man diesen Betrag auf die einzelnen Mitarbeitenden herunterrechnet, dann sind das Kosten von 40 Rappen pro Woche. Peanuts.
In den Pausenecken des Instituts stehen also Schalen mit Mandeln, Cashews, Baumnüssen und Haselnüssen. Brainfood heisst das neudeutsch. Futter fürs Gehirn, wie die Ernährungsforschung zeigt. So sollen Nüsse und die darin enthaltenen Omega-3-Fettsäuren und B-Vitamine einen positiven Effekt auf die geistige Leistung haben.
Motivation für die Nüsse-Beschaffung sei darum die betriebliche Gesundheitsförderung, bestätigt eine Sprecherin des Instituts. Neben Nüssen stellt das IGE seinen Angestellten auf jedem Stockwerk auch frische Früchte zur Verfügung.
Und wer sich jetzt aufregt, der Steuerzahler müsse das wohl wieder blechen, darf auch gleich in die Nussschale greifen (Nüsse sind auch Nervennahrung). Denn das Institut für Geistiges Eigentum muss sich nämlich selbst finanzieren – durch Gebühren. Das heisst, Erfinder und Firmen, die ihre Entwicklungen und Innovationen beim Institut patentieren lassen, kommen dafür auf. In a nutshell: Wer Grips hat, zahlt also für die, die Grips haben sollen. Nuss geknackt.